Arbeitsschutz Kompakt Nr. 069
Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern
Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz:
© BGHM
Gefährdung durch Absturz und Durchsturz:
- Absturzgefahr besteht auf geneigten Dächern (Dachneigung > 22,5°) an allen Stellen durch Wegrutschen
→ Nutzung von Seitenschutz, Fanggerüsten oder anderen Fangeinrichtungen. - Absturzgefahr besteht auf Flachdächern (Dachneigung ≤ 22,5°) in allen Bereichen mit einem
Abstand ≤ 2m zur Dachkante.
→ Nutzung von Seitenschutz, Fanggerüsten oder fester Absperrung im Abstand von mindestens 2m von der Absturzkante - Durchsturzgefahr besteht z. B. bei Faserzementplatten, lichtdurchlässigen Kunststoffplatten, Glasdächern.
→ tragfähige Überdeckungen, Geländer, lastverteilende Beläge, Laufstege, untergespannte Netze
Vor dem Arbeiten:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, abgestimmt auf die tatsächlichen Gegebenheiten der Baustelle (projektbezogene Gefährdungsbeurteilung)
- Festlegung geeigneter Absturzschutzmaßnahmen nach der Rangfolge:
1. Absturzsicherung
2. Auffangeinrichtung
3. PSA gegen Absturz (siehe Abbildungen) - Erstellung einer Montageanweisung mit Schutzmaßnahmen und Arbeitsablauf
- Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu allen mit der Arbeit verbundenen Gefahren auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
- Bestimmung einer aufsichtführenden Person und gegebenenfalls einer Elektrofachkraft für die Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten
- Festlegung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Transportabläufen
- Für den Not- und Rettungsfall: Erstellung eines Rettungskonzepts
- Bei Verwendung von PSA gegen Absturz ist ein erweitertes Rettungskonzept erforderlich.
Während der Arbeiten:
- Verkehrsweg: Nutzung vorhandener Treppenhäuser mit anschließendem Ausstieg auf das Dach oder Errichtung von Treppentürmen oder Gerüsten mit innenliegenden Leitergängen
- Einsatz von PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall (z. B. kurzzeitige Tätigkeiten, Gerüstaufstellung nicht möglich)
- Montagearbeiten auf asbesthaltigen Dachelementen sind verboten (TRGS 519).
- Materialtransport mit geeigneten Einrichtungen und Hilfsmitteln (z. B. Kran, Aufzug)
→ Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung bei Baustellenaufzügen an Gerüsten - Festlegungen zur sicheren Lagerung von Modulen auf dem Dach
- Schutz vor UV-Strahlung durch lichtdichte Kleidung, Kopfbedeckung und Hautschutzmittel
Weitere Informationen:
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" (Link: BAuA)
- DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" (Link: DGUV)
- DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten"
- Basischeck "Sichere Baustelle" für die Planung und Ausführung
Stand: 02/2023