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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 069

Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern

Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern
 

Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz:

Schutz vor Absturz durch Seitenschutz, Fanggerüste oder anderen Fangeinrichtungen
Schutz vor Absturz durch Nutzung von Seitenschutz oder fester Absperrung
Schutzmaßnahmen auf dem Dach bei Durchsturzgefahr
© BGHM

Gefährdung durch Absturz und Durchsturz:

  • Absturzgefahr besteht auf geneigten Dächern (Dachneigung > 22,5°) an allen Stellen durch Wegrutschen
    → Nutzung von Seitenschutz, Fanggerüsten oder anderen Fangeinrichtungen.
  • Absturzgefahr besteht auf Flachdächern (Dachneigung ≤ 22,5°) in allen Bereichen mit einem
    Abstand ≤ 2m zur Dachkante.
    → Nutzung von Seitenschutz, Fanggerüsten oder fester Absperrung im Abstand von mindestens 2m von der Absturzkante 
  • Durchsturzgefahr besteht z. B. bei Faserzementplatten, lichtdurchlässigen Kunststoffplatten, Glasdächern.
    → tragfähige Überdeckungen, Geländer, lastverteilende Beläge, Laufstege, untergespannte Netze 

Vor dem Arbeiten:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, abgestimmt auf die tatsächlichen Gegebenheiten der Baustelle (projektbezogene Gefährdungsbeurteilung)
  • Festlegung geeigneter Absturzschutzmaßnahmen nach der Rangfolge:
    1. Absturzsicherung
    2. Auffangeinrichtung
    3. PSA gegen Absturz (siehe Abbildungen)
  • Erstellung einer Montageanweisung mit Schutzmaßnahmen und Arbeitsablauf
  • Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu allen mit der Arbeit verbundenen Gefahren auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
  • Bestimmung einer aufsichtführenden Person und gegebenenfalls einer Elektrofachkraft für die Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten
  • Festlegung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Transportabläufen 
  • Für den Not- und Rettungsfall: Erstellung eines Rettungskonzepts
  • Bei Verwendung von PSA gegen Absturz ist ein erweitertes Rettungskonzept erforderlich.

Während der Arbeiten:

  • Verkehrsweg: Nutzung vorhandener Treppenhäuser mit anschließendem Ausstieg auf das Dach oder Errichtung von Treppentürmen oder Gerüsten mit innenliegenden Leitergängen
  • Einsatz von PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall (z. B. kurzzeitige Tätigkeiten, Gerüstaufstellung nicht möglich) 
  • Montagearbeiten auf asbesthaltigen Dachelementen sind verboten (TRGS 519).
  • Materialtransport mit geeigneten Einrichtungen und Hilfsmitteln (z. B. Kran, Aufzug)
    → Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung bei Baustellenaufzügen an Gerüsten
  • Festlegungen zur sicheren Lagerung von Modulen auf dem Dach
  • Schutz vor UV-Strahlung durch lichtdichte Kleidung, Kopfbedeckung und Hautschutzmittel 

Weitere Informationen:

Stand: 02/2023