Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Icon Drucken

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074

Winkelschleifer

Person in Schutzausrüstung arbeitet mit einem Winkelschleifer
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Die bestimmungsgemäße Verwendung und mögliche Verwendungseinschränkungen, die in der Betriebsanleitung des Herstellers angegeben sind, müssen beachtet werden. Es dürfen nur Schleif-, Bürst- oder Polierwerkzeuge eingesetzt werden, die der Hersteller in der Betriebsanleitung zulässt. Werkzeuge zum Fräsen oder Sägen sind ohne die ausdrückliche Genehmigung durch den Maschinenhersteller nicht erlaubt.
  • Es dürfen nur ausschließlich für die Maschine und die Arbeitsaufgabe geeignete Schleifscheiben verwendet werden. Insbesondere ist die maximal zulässige Arbeitshöchstgeschwindigkeit der Schleifscheiben zu beachten.
  • Um die Gesundheitsgefährdungen durch Hand-Arm-Schwingungen zu reduzieren, sollten möglichst Winkelschleifer mit Autobalancer und Anti-Vibrationshandgriff verwendet werden.
  • Das Steckenbleiben der Trennschleifscheibe und damit das Zurückschlagen des Winkelschleifers führt häufig zu schweren Unfällen. In modernen Winkelschleifern verbaute technische Systeme zur Reduzierung des Rückschlags oder zum Sofort-Stopp nach einem Rückschlag können helfen die Folgen zu begrenzen.
  • Die Schutzhaube des Winkelschleifers muss so eingestellt werden, dass sie Benutzer und Benutzerinnen schützt.
  • Der Winkelschleifer muss regelmäßig geprüft werden (z. B. elektrische Prüfung, Prüfung der Schutzhaube).
  • Defekte Maschinen oder Maschinen mit demontierter Schutzhaube oder Handgriff dürfen nicht verwendet werden.

Während der Arbeiten:

  • Das Werkstück muss sicher eingespannt oder anderweitig gegen Verrutschen gesichert sein. Das Festhalten des Werkstücks mit einer Hand verursacht ca. 40 % der Unfälle!
  • Das Seitenschleifen mit Trennschleifscheiben ist nicht erlaubt (Bruchgefahr)!
  • Der Winkelschleifer muss immer mit beiden Händen gehalten werden! Es gibt keine Einhandwinkel-schleifer (siehe Bild 1)!
  • Bei länger andauernden Arbeiten oder beim Bearbeiten von gesundheitsschädlichen Stoffen (z. B. aus Beschichtungen) muss eine geeignete Absaugung verwendet werden.
  • Beim Schleifen von Leichtmetallen (z. B. Aluminium, Magnesium) besteht Brand- und Explosionsgefahr!
  • Beim Absaugen von Schleifstäuben aus brennbarem Leichtmetall dürfen nur geeignete Absaug-einrichtungen verwendet werden (für trockene Stäube mind. Bauart Zone 22 bzw. früher Bauart B1).
  • Für Trennarbeiten mit gebundenen Schleifscheiben sollte eine beidseitig abdeckende Schutzhaube verwendet werden (siehe Bild 2).
  • Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Beispiele:
    • Schleiffunkenbeständige Arbeitskleidung
    • Sicherheitsschuhe
    • Schutzhandschuhe
    • Gehörschutz
    • Allseitig anliegende Schutzbrille, z.B. Korbbrille

Nach dem Arbeiten:

  • Um Gefährdungen durch das Nachlaufen der Schleifscheibe zu verringern, sollten sichere Ablage-möglichkeiten für die Maschine bereitgestellt werden.
  • Reinigungsarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Maschine vom Stromnetz getrennt ist.
  • Wenn die Auslöse- oder Grenzwerte überschritten werden, muss Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden (insbesondere im Hinblick auf Lärm, Hand-Arm-Vibrationen und Staub).

Weitere Informationen:

Stand: 01/2018