Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074
Winkelschleifer
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Vor dem Arbeiten:
- Die bestimmungsgemäße Verwendung und mögliche Verwendungseinschränkungen, die in der Betriebsanleitung des Herstellers angegeben sind, müssen beachtet werden. Es dürfen nur Schleif-, Bürst- oder Polierwerkzeuge eingesetzt werden, die der Hersteller in der Betriebsanleitung zulässt. Werkzeuge zum Fräsen oder Sägen sind ohne die ausdrückliche Genehmigung durch den Maschinenhersteller nicht erlaubt.
- Es dürfen nur ausschließlich für die Maschine und die Arbeitsaufgabe geeignete Schleifscheiben verwendet werden. Insbesondere ist die maximal zulässige Arbeitshöchstgeschwindigkeit der Schleifscheiben zu beachten.
- Um die Gesundheitsgefährdungen durch Hand-Arm-Schwingungen zu reduzieren, sollten möglichst Winkelschleifer mit Autobalancer und Anti-Vibrationshandgriff verwendet werden.
- Das Steckenbleiben der Trennschleifscheibe und damit das Zurückschlagen des Winkelschleifers führt häufig zu schweren Unfällen. In modernen Winkelschleifern verbaute technische Systeme zur Reduzierung des Rückschlags oder zum Sofort-Stopp nach einem Rückschlag können helfen die Folgen zu begrenzen.
- Die Schutzhaube des Winkelschleifers muss so eingestellt werden, dass sie Benutzer und Benutzerinnen schützt.
- Der Winkelschleifer muss regelmäßig geprüft werden (z. B. elektrische Prüfung, Prüfung der Schutzhaube).
- Defekte Maschinen oder Maschinen mit demontierter Schutzhaube oder Handgriff dürfen nicht verwendet werden.
Während der Arbeiten:
- Das Werkstück muss sicher eingespannt oder anderweitig gegen Verrutschen gesichert sein. Das Festhalten des Werkstücks mit einer Hand verursacht ca. 40 % der Unfälle!
- Das Seitenschleifen mit Trennschleifscheiben ist nicht erlaubt (Bruchgefahr)!
- Der Winkelschleifer muss immer mit beiden Händen gehalten werden! Es gibt keine Einhandwinkel-schleifer (siehe Bild 1)!
- Bei länger andauernden Arbeiten oder beim Bearbeiten von gesundheitsschädlichen Stoffen (z. B. aus Beschichtungen) muss eine geeignete Absaugung verwendet werden.
- Beim Schleifen von Leichtmetallen (z. B. Aluminium, Magnesium) besteht Brand- und Explosionsgefahr!
- Beim Absaugen von Schleifstäuben aus brennbarem Leichtmetall dürfen nur geeignete Absaug-einrichtungen verwendet werden (für trockene Stäube mind. Bauart Zone 22 bzw. früher Bauart B1).
- Für Trennarbeiten mit gebundenen Schleifscheiben sollte eine beidseitig abdeckende Schutzhaube verwendet werden (siehe Bild 2).
- Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Beispiele:
- Schleiffunkenbeständige Arbeitskleidung
- Sicherheitsschuhe
- Schutzhandschuhe
- Gehörschutz
- Allseitig anliegende Schutzbrille, z.B. Korbbrille
Nach dem Arbeiten:
- Um Gefährdungen durch das Nachlaufen der Schleifscheibe zu verringern, sollten sichere Ablage-möglichkeiten für die Maschine bereitgestellt werden.
- Reinigungsarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Maschine vom Stromnetz getrennt ist.
- Wenn die Auslöse- oder Grenzwerte überschritten werden, muss Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden (insbesondere im Hinblick auf Lärm, Hand-Arm-Vibrationen und Staub).
Weitere Informationen:
Stand: 01/2018