Arbeitsschutz Kompakt Nr. 076
Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
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Vor dem Arbeiten:
- Technische und organisatorische Lösungen gegen Absturz prüfen.
- Prüfen, ob ein Absturz der Person verhindert oder die Person sicher aufgefangen werden soll.
- Gefährdungsbeurteilung erstellen, dabei u. a. beachten:
- Absturzhöhe/Freiraum (lichte Höhe)
- Art und Dauer der Tätigkeit
- Körperliche Belastung
- Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Standplatzes und der Anschlageinrichtung
- Beschaffenheit der tiefer liegenden Fläche, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsfläche
- Bewertung und Auswahl der PSAgA, dabei u. a. beachten:
- Schutz vor abzuwehrenden Gefahren ohne daraus entstehende größere Gefahr (Anprallen, Hängetrauma)
- Eignung für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen (Kantenbeanspruchung, Hitze)
- Eignung entsprechend den ergonomischen Anforderungen sowie die Möglichkeit der Anpassung
- Berechnung der erforderlichen lichten Höhe aus den Angaben des Herstellers zur Auffangstrecke, zum Sicherheitsabstand und zur Position des Anschlagpunkts
- Theoretische und praktische Unterweisung der für die Benutzung der PSAgA geeigneten Beschäftigten vor der ersten Benutzung und mind. 1x jährlich
- Prüfung der PSAgA auf:
- CE-Kennzeichnung, EN-Norm
- Identifikation (Hersteller)
- Rückverfolgung (Chargennummer, Herstellungsjahr → Gebrauchsdauer)
- Bezeichnung (Typ, Modell)
- Gebrauchsanleitung
- Geeignete Verfahren zur Rettung und Ersten Hilfe festlegen.
Während der Arbeiten:
- PSAgA vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf Vollständigkeit, ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion prüfen.
- Geeignete Anschlagpunkte [1] festlegen; unbeabsichtigtes Lösen ausschließen.
- PSAgA möglichst oberhalb der sie nutzenden Person anschlagen.
- Auffanggurt [2] der individuellen Körperform anpassen (max. flache Hand zwischen Gurt und Körper); keine harten Gegenstände im Bereich der Gurtbänder am Körper tragen.
- Verbindungsmittel [3] straff halten, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern.
- Steigschutzsysteme [6] nur mit Auffanggurt [2] mit vorderer Steigschutzöse oder Auffangöse (nach Gebrauchsanleitung des Herstellers) benutzen.
- Höhensicherungsgeräte [4] nicht über Stoffen verwenden, in denen man versinken kann.
- Werden mehrere PSA gleichzeitig von einer Person benutzt, müssen die Schutzausrüstungen so aufeinander abgestimmt sein, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.
- Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen überprüfen; Arbeiten unter Einsatz der PSAgA laufend kontrollieren.
Nach dem Arbeiten:
- Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte PSAgA nicht weiterverwenden.
- Pflege der PSAgA: Gebrauchsanleitung beachten, Verschmutzungen abbürsten, bei Bedarf waschen.
- Aufbewahrung der PSAgA:
- entfernt von Heizungen lagern,
- keiner direkten Lichteinwirkungen aussetzen,
- freihängend in trockenen Räumen aufbewahren,
- vor schädigenden Einflüssen schützen.
- Prüfung der PSAgA durch Sachkundige(n) nach Bedarf, jedoch mind. 1x jährlich
Weitere Informationen:
- DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
- DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ (Link: DGUV)
- DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
- DGUV Regel 112-199 "Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten" (Link: DGUV)
- DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma“ (Link: DGUV)
- Seminar BMHA 20 „Hochgelegene Arbeitsplätze – PSA gegen Absturz auswählen und einsetzen“
- DIN EN 363 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme“
- TRBS 2121 „Gefährdungen von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ (Link: baua)
Stand: 03/2018