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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 077

Gefährdungen durch Stäube

Vor dem Arbeiten:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen und Schutzmaßnahmen festlegen, Dokumentation.
  • Besondere Gefährdungen durch Staubzusammensetzung berücksichtigen, z. B. bei asbest-, quarz- oder schwermetallhaltigen Stäuben, Holzstäuben, mikrobiologisch belasteten Stäuben.
  • Den Einsatz ungefährlicherer Produkte und Verfahren prüfen (Substitution).
  • Entsprechend der Staubzusammensetzung Arbeitsplatzgrenzwerte oder andere Beurteilungsmaßstäbe beachten.
Beim Schleifen verputzter Wände entstehen Stäube
© BGHM
  • Beschäftigungsbeschränkungen, z. B. nach dem Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz, beachten
  • Staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen auswählen, z. B. fest installierte oder mobile Absaugungen, Einsatz von Entstaubern und der daran angeschlossenen Handmaschinen.
  • Staubarme Produkte bevorzugen, z. B. pastös statt Pulver.
  • Belastete Bereiche begrenzen, z. B. Abtrennungen auf Baustellen.
  • Auf Baustellen Einsatz von Luftreinigern prüfen/vorsehen.
  • Betriebsanweisung erstellen, Beschäftigte unterweisen.
  • Hygienemaßnahmen festlegen, z. B. getrennte Aufbewahrung von Alltags- und Arbeitskleidung, Reinigung von Arbeitskleidung, Waschgelegenheiten, vom Arbeitsplatz getrennte Bereiche zum Essen und Trinken.
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung festlegen und bereitstellen, z. B. Atemschutz, Augenschutz oder Hautschutz (Hautschutzplan).
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge prüfen und in Abhängigkeit von den eingesetzten Stoffen und Rahmenbedingungen, Pflicht- oder Angebotsvorsorge organisieren, gegebenenfalls Biomonitoring.
  • Schutzmaßnahmen regelmäßig auf Wirksamkeit prüfen.
  • Bei gefährdenden Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B muss ein Verzeichnis der exponierten Personen geführt werden.

Während der Arbeiten:

  • Staubarme Arbeitsverfahren konsequent anwenden.
  • Absaugung einsetzen, mobile Absaugungen nahe der Entstehungsstelle positionieren, gegebenenfalls mitführen.
  • Luftreiniger einsetzen, Abluft möglichst ins Freie abführen.
  • Arbeitsplatz regelmäßig von Staubablagerungen reinigen, dabei nicht trocken kehren, nicht abblasen.
  • Persönliche Schutzausrüstung konsequent einsetzen.
  • Hygienemaßnahmen beachten, z. B. Händewaschen vor Pausen.
  • Am Arbeitsplatz keine Nahrung aufnehmen und nicht rauchen.

Nach dem Arbeiten:

  • Arbeitsbereich unbedingt staubarm reinigen, z. B. Absaugen oder Feuchtreinigung, nicht trocken kehren oder abblasen.
  • Staubige Arbeitskleidung nicht abblasen.
  • Persönliche Schutzausrüstung reinigen und prüfen, z. B. Filter wechseln und vor Gefahrstoffen geschützt aufbewahren.
  • Hygienemaßnahmen beachten, z. B. gegen Verschleppung gefährlicher Stäube in unbelastete (z.B. Pausenräume, Kantine) oder private Bereiche.

Weitere Informationen:

Stand: 06/2017