Arbeitsschutz Kompakt Nr. 082
Absturzgefahr bei Instandhaltungsarbeiten auf Dächern
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Vor dem Arbeiten:
- Vor Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung/Arbeitsanweisung erstellen.
- Ab- und durchsturzgefährdete Bereiche (z. B. Dachrand, Lichtkuppeln, nicht durchsturzsichere Dacheindeckung) feststellen.
- Unterweisung der Beschäftigten anhand der zuvor aufgeführten Dokumente durchführen.
- Sicheren Aufstieg zum Dach und sicheren Zugang zum Arbeitsplatz einrichten. Bei regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten festen Aufstieg einrichten (z. B. Steigleitern mit Rückenschutz).
- Absturzsicherungsmaßnahmen nach TOP-Prinzip treffen (Umwehrungen, Durchsturzsicherungen, Auffangeinrichtungen, Absperrungen (mind. 2 m Abstand zur Absturzkante) oder PSA gegen Absturz).
- PSA gegen Absturz nur im begründeten Einzelfall einsetzen, wenn technische Maßnahmen aus z. B. baulichen Gründen nicht durchführbar sind.
- Ausreichende Breite (mind. 0,6 m) von Verkehrswegen vorsehen.
- Ausreichende Ausleuchtung der Verkehrswege (mind. 20 lx) und Arbeitsplätze (mind. 200 lx) vorsehen.
- Verkehrswege regelmäßig prüfen und instand halten.
- Beschäftigungsbeschränkungen prüfen und beachten (z. B. bei Jugendlichen).
- Tätigkeiten beim Einsatz von Fremdfirmen abstimmen und überwachen.
- Zutrittsverbote festlegen und kennzeichnen.
- Wettergeschehen beachten. Beschäftigungsverbot bei schlechten Wetterbedingungen (z. B. Glätte oder Schnee) prüfen und, falls erforderlich, erlassen.
- Verantwortlichkeiten klar festlegen.
- Notfallmaßnahmen festlegen (Rettungskonzept, Feuerlöscher usw.).
- Bei Einsatz von PSA gegen Absturz eine besondere Unterweisung mit praktischen Übungen durchführen.
- Rettungskonzept für PSA gegen Absturz erstellen und abgeleitete Maßnahmen umsetzen (z. B. Ausrüstung vorhalten und Retter qualifizieren).
- Bei Bedarf Wetterschutzbekleidung bereitstellen.
Während der Arbeiten:
- Alleinarbeit beim Einsatz von PSA gegen Absturz vermeiden.
- (P)RCD bei elektrischen Betriebsmitteln einsetzen.
- Feuerlöscher vorhalten bei Arbeiten mit Brandgefahr (z. B. Schweiß- oder Trennarbeiten und Handhabung von Gefahrstoffen).
- Verkehrs- und Fluchtwege freihalten.
- Wettergeschehen beachten.
Nach den Arbeiten:
- Arbeitsplatz aufräumen und alle Materialien mitnehmen.
- PSA gegen Absturz auf Beschädigungen prüfen.
- PSA gegen Absturz von befähigter Person nach Bedarf, jedoch mind. einmal jährlich, prüfen.
Weitere Informationen:
- Arbeitsstättenverordnung (Link: juris)
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris)
- Baustellenverordnung (Link: juris)
- ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ (Link: baua)
- ASR A1.8 „Verkehrswege“ (Link: baua)
- ASR A3.4 „Beleuchtung“ (Link: baua)
- DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
- DGUV Information 201-054 „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächer (Link: DGUV)
- DGUV Information 212-002 „Schneeräumung auf Dachflächen“ (Link: DGUV)
Stand: 03/2022