Arbeitsschutz Kompakt Nr. 083
Elektrische Betriebsmittel auf Montagestellen
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Vor dem Arbeiten:
- Der Arbeitsumfang, die Tätigkeit und die Arbeitsbedingungen müssen definiert sein.
- Eine regelkonforme Energieversorgung muss aufgebaut werden.
- Elektrische Betriebsmittel dürfen nur von besonderen Anschlusspunkten mit Strom versorgt werden; zum Beispiel:
- Baustromverteiler
- Zugeordnete Abzweige ortsfester elektrischer Anlagen
- Mobile Stromerzeuger
- Weitere Maßnahmen wie Schutztrennung
- Baustromverteiler müssen den Forderungen der VDE 0660-600-4 entsprechen und mindestens die Schutzart IP 44 aufweisen.
- Baustromverteiler mit Steckdosen müssen Einrichtungen zum Trennen der Einspeisung enthalten, die gegen Einschalten abschließbar und für Laien benutzbar sind, (Hauptschalter). Eine verschließbare Umhüllung ist nicht ausreichend. Ist der Baustromverteiler mit einer Steckvorrichtung zur Energieeinspeisung ausgestattet, kann diese die Funktion eines Hauptschalters übernehmen. Die elektrische Trennung kann durch Ziehen des Steckers erreicht werden.
- Nach der Errichtung der Erdungsanlage ist die Niederohmigkeit der Erdverbindung messtechnisch nachzuweisen und zu dokumentieren. Die Mindestquerschnitte des Schutzpotenzialausgleichs sind einzuhalten. Details sind in der DGUV Information 203-006 beschrieben.
- Für Stromkreise mit Steckdosen müssen für einen Bemessungsstrom In ≤ AC 32 A RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA und für einen Bemessungsstrom In > AC 32 A RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 500 mA eingesetzt werden.
- Drehstrom-Steckdosen müssen mit einer RCD des Typs B oder B+ ausgerüstet sein. Sie dürfen grundsätzlich nicht hinter RCDs der Typen A oder F installiert sein.
- Steckerfertige, einphasige Betriebsmittel können grundsätzlich mit RCD Typ A oder Typ F betrieben werden. Weitere Erläuterungen dazu werden in der DGUV Information 203-006 ausgeführt.
- Nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Aufsicht und Leitung von Elektrofachkräften dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten, verändern und instandhalten.
- Vor Benutzung der Betriebsmittel ist eine Sichtprüfung durchzuführen.
- Geeignetes Werkzeug, Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung müssen vorliegen.
- Leitungsroller müssen über eine Überhitzungs-Schutzeinrichtung verfügen und spritzwassergeschützt ausgelegt sein. Tragegriff, Kurbelgriff und die Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein.
- Schalter und Steckvorrichtungen müssen spritzwassergeschützt (IPX4) sein.
- Handleuchten müssen schutzisoliert und strahlwassergeschützt (IPX5) sowie für den rauen Betrieb ausgelegt sein.
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen den Bestimmungen für den rauen Betrieb entsprechen und mindestens spritzwassergeschützt (IPX4) sein.
- Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen ebenfalls den Bestimmungen für den rauen Betrieb entsprechen, können aber, je nach Einsatzbereich, mit reduzierter Schutzart betrieben werden.
- Nach Errichtung, Veränderung und Instandsetzung und in regelmäßigen Abständen müssen Elektrofachkräfte elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch Besichtigen, Messen und Erproben prüfen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Während der Arbeiten:
- Mechanisch beanspruchte Leitungen müssen geschützt verlegt werden.
- Es dürfen grundsätzlich nur bewegliche Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F oder höherwertig verwendet werden. Bei handgeführten Elektrogeräten und einer Anschlussleitung bis 4 m Länge ist auch der Bautyp H05RN-F oder H05BQ-F zulässig.
- Arbeitsmittel dürfen nur gemäß Bedienungsanleitung verwendet werden.
- Decken-, Wand- oder Bodenleuchten müssen mit zugehörigen Aufhängungen befestigt oder mit geeigneten Ständern aufgestellt werden.
- Sollen Steckdosen einer bestehenden Elektroinstallation mit unbekannter Schutzmaßnahmen benutzt werden, ist ein zusätzlicher Schutz notwendig, z. B. durch PRCD-S. Die Frage, ob beim Einschalten der PRCD-S das Tragen von Handschuhen zulässig ist, beantwortet die Betriebsanleitung des Herstellers.
- Mobile Stromerzeuger der Ausführungen A und B können von elektrotechnischen Laien in Betrieb genommen werden. Vor Benutzung müssen Stromerzeuger der Ausführungen C und D durch eine Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden (siehe DGUV Information 203-032).
- Bei erhöhter elektrischer Gefährdung mit begrenzter Bewegungsfreiheit sind weitergehende Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (siehe DGUV Information 203-004).
Nach dem Arbeiten:
- Sicht- und Funktionsprüfung der Betriebsmittel
Weitere Informationen:
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 203-005 „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ (Link: BG Bau)
- DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“ (Link: DGUV)
Stand: 01/2022