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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 090

Schutzkleidung

Zeichen Schutzkleidung
© BGHM

Vor den Arbeiten:

  • Technische und organisatorische Maßnahmen prüfen.
  • Schutzkleidung entsprechend der Gefährdung und der Herstellerinformation auswählen.
  • Nur gekennzeichnete Schutzkleidung verwenden (CE-Zeichen, Piktogramme).
  • Schutzkleidung bereitstellen, die den Beschäftigten individuell passt.
  • Schutzkleidung vor jeder Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen.
  • Schutzkleidung bestimmungsgemäß unter Beachtung der Herstellerinformation verwenden (z. B. Maschinenschutzkleidung).
  • Betriebsanweisungen mit Angaben zum sicheren Umgang erstellen.
  • Beschäftigte im Umgang mit Schutzkleidung unterweisen (bei PSA, die gegen tödliche Risiken schützen, z. B. Chemikalienschutzanzüge, sind Unterweisungen durch praktische Übungen zu ergänzen).

Während der Arbeiten:

  • Tragezeitbegrenzung von Schutzkleidung beachten (z. B. bei Wetterschutzkleidung, Chemikalienschutzanzüge, isolierende Hitzeschutzkleidung).
  • PSA, die ihre Schutzwirkung verloren haben, sofort austauschen.

Nach den Arbeiten:

  • Schutzkleidung in regelmäßigen Abständen reinigen.
    Dabei sind die Informationen des Herstellers über die Reinigungsmethode, Reinigungsmittel und Waschvorschriften zu beachten.
  • Schutzkleidung stets trocken und nach Herstellerangaben sicher aufbewahren.
  • Nur mit Materialien mit gleichen Eigenschaften reparieren (Herstellerhinweise beachten).
  • Sachgerecht entsorgen, falls Instandsetzung bei Beschädigung nicht möglich ist.

Weitere Informationen:

Stand: 11/2018