Arbeitsschutz Kompakt Nr. 091
Augen- und Gesichtsschutz
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Vor dem Arbeiten:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen, Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen prüfen und für das Restrisiko Augenschutz zur Verfügung stellen.
Klären, vor welchen Gefährdungen der Augen-/Gesichtsschutz schützen soll:- mechanisch: Staub, Splitter
- chemisch: Säure, Basen, Öle
- optisch: UV-Strahlung, Infrarotstrahlung
- thermisch: Hitze, Kälte
- Bereiche und Tätigkeiten definieren und kennzeichnen, in und bei denen die PSA getragen werden muss.
- Augen- und Gesichtsschutz mit CE-Kennzeichnung verwenden.
- Schutzstufen und optische Klasse bei der Auswahl berücksichtigen (Abb. 1 links).
- Beachten, dass Gefährdungen kombiniert auftreten können, z. B. beim Schweißen und Schleifen: optisch, thermisch & mechanisch (Abb. 1 rechts).
- Die Möglichkeit berücksichtigen, dass durch die Verwendung von Augenschutz neue Gefährdungen entstehen können (z. B. Blendung).
- Betriebsanweisung auf der Grundlage der Bedienungsanleitung und der betrieblichen Anforderungen erstellen.
- Beschäftigte zu Gefahren informieren und sie dafür sensibilisieren; zur Verwendung des Augen- und Gesichtsschutzes unterweisen.
- Um eine bessere Akzeptanz und größere Sorgfalt bei der Verwendung zu erreichen, ein Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten bei der Auswahl ermöglichen.
- Gute Passform gewährleisten: berücksichtigen, dass Kopfform, Augenabstand, Abstand Nase-Ohr der Beschäftigten sich unterscheiden.
- Tragekomfort für Brillenträger durch Schutzbrillen mit Korrektionsgläsern erhöhen.
- Berücksichtigen, dass Beschäftigte mit Hörgeräten Probleme mit dem Brillenbügel und dem Hörgerät am Ohr haben können (z. B. Augenschutz mit Gummibandbefestigung anbieten).
- Wechselwirkung mit anderer PSA oder sonstigen Hilfsmitteln prüfen; möglich sind z. B. Probleme mit beschlagenen Gläsern, Druckstellen (Abb. 2).
- Besucher und Besucherinnen sowie Fremdpersonal berücksichtigen.
- Vor der Verwendung PSA auf Unversehrtheit und Verwendungsdauer (Herstelldatum und Informationen in der Bedienungsanleitung) prüfen; die Beschäftigten bei Bedarf zur Inaugenscheinnahme zu schulen.
- Korrektes Anlegen mit den Beschäftigten üben und Sitz und Funktion prüfen.
Während der Arbeit:
- Trotz des Schutzes vorsichtig arbeiten: Werkzeug und Werkstück so führen, dass Schleifstäube oder andere Gefährdungen einen selbst und andere nicht treffen können.
- Verschmutzungsgrad beachten, bei Bedarf Schutzbrille und Visier zwischenreinigen (siehe auch „Nach der Arbeit“).
- Eingeschränktheit (Sicht und Gehör) beachten, z. B. den Schweißerschutzhelm nicht bei der Bedienung von Flurförderzeugen oder Kranen tragen.
- Nur unbeschädigte Originalteile mit entsprechender Schutzklasse verwenden.
- Als Vorgesetzte mit gutem Beispiel vorangehen und in der Werkstatt entsprechende Schutzausrüstung tragen.
Nach dem Arbeiten:
- Augen- und Gesichtsschutz reinigen.
- Korrektes Reinigungsmittel verwenden; es darf die Schutzfunktion nicht angreifen. Hinweise dazu enthält die Bedienungsanleitung des Herstellers.
- Wenn eine Reinigungsstation vorhanden ist, entsprechende Betriebsanweisung beachten.
- Korrekt und sicher in die vorgesehene, saubere, dicht schließende persönliche Aufbewahrungsbox ablegen und lagern.
Weitere Informationen:
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Stand: 01/2019