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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 094

Kopfschutz

Industrieschutzhelm und textile Anstoßkappe
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Der Helm muss eine CE-Kennzeichnung aufweisen.
  • Benutzungsinformationen des Herstellers beachten. Inhalte durch Unterweisung mit Übungen vermitteln (vor der ersten Benutzung, bei Bedarf, min. einmal jährlich).
  • Vor jeder Nutzung auf augenscheinliche Mängel prüfen (Sicht-/Funktionsprüfung).
  • Sicheren Sitz durch Anpassung an Kopfumfang und ggf. Kinnriemen gewährleisten.
  • Richtigen Helm entsprechend den Gefährdungen, Umgebungs- und Einsatzbedingungen anhand der Übersichtstabelle wählen (Abbildungen beispielhaft – viele Varianten/Formen verfügbar).
  • Optionale Schutzeigenschaften: Nur gegeben, wenn am Helm die entsprechende Kennzeichnung (in der Tabelle kursiv gedruckt) vorhanden ist.
  • k. A.: keine Aussage in zugehörigen Normen − keine garantierte Schutzfunktion

Während des Arbeitens:

  • Helme, die durch einen starken Aufprall oder Schlag beansprucht wurden, dürfen nicht weiterverwendet werden (gilt auch, wenn keine Schädigung sichtbar ist).
  • Verwendung mehrerer Schutzausrüstungen/Helmzubehör:
    Abstimmung nötig, Herstellerinformationen beachten.

Nach dem Arbeiten:

  • Komponenten des Helms bei Beschädigung nur durch zugelassene Ersatzteile des Originalherstellers ersetzen.
  • Helmschalen können vorsichtig mit lauwarmem Wasser und milden Reinigungsmitteln gereinigt werden. Keine aggressiven Reinigungsmittel oder harten Gegenstände verwenden!
  • Schutzhelme nicht lackieren, Etiketten nur gemäß Herstellerinformationen anbringen.
  • Die Alterung der Helme durch Umwelteinflüsse (Witterung, UV-Strahlung, mechanische Einwirkungen) ist abhängig von den verwendeten Materialien.
  • Schutzhelme nach Vorgabe in Herstellerinformation oder spätestens nach 4 Jahren (thermoplastische Kunststoffe) beziehungsweise 8 Jahren (duroplastische Kunststoffe) auswechseln.
  • Das Material des Helms muss als Kurzzeichen auf dem Helm angegeben sein.
    • Thermoplastische Kunststoffe (Kurzzeichen): PE, HDPE, PP, PP-GF, PC-GF, ABS
    • Duroplastische Kunststoffe (Kurzzeichen): PF-SF, UP-GF
  • Das Jahr und Quartal der Herstellung müssen auf dem Helm angegeben sein.
© BGHM
  • Schutz gegen Stöße:
    • Kennzeichnung LD = Schutz bei seitlicher Beanspruchung (bei Bergsteigerhelm und Hochleistungsindustrieschutzhelm immer enthalten)
    • Anstoßkappen bieten nur einen Anstoßschutz, z. B. für das Gehen in niedrigen Räumen (kein Ersatz für Schutzhelm)
  • Kinnriemen:
    • bei Bergsteigerhelm immer vorhanden, bei restlichen genannten Kopfschutzarten optional
    • Kinnriemen an Bergsteigerhelmen: Öffnungswiderstand gegenüber Kinnriemen an anderen Helmen erhöht. Dadurch Eignung für Kombination mit PSA gegen Absturz, Helm bleibt auch bei schweren Fangstößen auf dem Kopf.

Weitere Informationen:

Stand: 06/2019