Arbeitsschutz Kompakt Nr. 103
Verlegung von Gitterrosten
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Vor dem Arbeiten:
- Geeignete Roste sachgerecht auswählen.
- Art (Metallgitter-, Kunststoff-, Blechroste)
- Tragfähigkeit
- Durchbiegung
- Maschenteilung (über Arbeitsplätzen in einer Richtung < 20 mm)
- Lochung und Profilierung
- Rutschhemmung (Auswahl nach DGUV Regel 108-003 Anhang 1)
- Beständigkeit/Alterung
- Schutz vor herabfallenden Gegenständen
- Licht- und Luftdurchlässigkeit
- Durchlass von Witterungsniederschlag, Schmutz, Flüssigkeiten, Schüttgut
- Psychologische Wirkung beim Einsatz in hoch gelegenen Arbeitsplätzen
- Zeichnungen und Verlegeplan erstellen.
- Auflagerlänge ≥ 30 mm, im Betrieb ≥ 25 mm (Abweichung zulässig, wenn ein Verschieben in Tragrichtung nicht möglich ist), Verlegespiel 4 mm (im Betrieb < 20 mm)
- Geeignetes Befestigungssystem wählen.
- Baustelle planen und vorbereiten.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Schutzmaßnahmen gegen Absturz festlegen.
- PSA gegen Absturz (Abb. 1) vermeiden.
- Montageanweisung erstellen.
- Projektspezifische Unterweisung durchführen.
- Absprachen mit anderen Gewerken auf der Baustelle treffen.
- Absturzsicherung unter sicheren Bedingungen anbringen.
- Schutznetze nur von fachkundigem Montagepersonal anbringen lassen.
- Nur geprüfte Netze verwenden, beschädigte und beanspruchte Netze durch befähigte Person prüfen lassen.
Während der Montage:
- Leitung und Aufsichtsführung sicherstellen.
- Notwendige PSA verwenden.
- Roste mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren, um Belastungen möglichst gering zu halten.
- Nur sicher umschnürte Rostpakete verwenden und nicht unter Umschnürung anschlagen.
- Roste sicher zwischenlagern.
- Verlegerichtung und -seite einhalten.
- Verlegte Roste direkt befestigen.
- Roste nicht über die Auflagefläche hinaus verlegen.
- Nur geprüfte und intakte elektrische Betriebsmittel verwenden.
- Öffnungen verschiebesicher und tragfähig abdecken.
- Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen und Krane entsprechend den Vorgaben bedienen.
- Verwendungsbeschränkung von fahrbaren Arbeitsbühnen und Leitern beachten.
Während des Betreibens:
- Gitterroste bei Verschmutzung reinigen, um die Rutschhemmung und Durchlässigkeit wiederherzustellen.
- Änderung der Rutschhemmung durch besondere Reinigungsmaßnahmen sicherstellen, Gitterroste bei Bedarf austauschen.
- Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
- Durch Versatz und Durchbiegung der Gitterroste entstandene Stolperstellen beheben.
- Befestigungselemente prüfen.
- Gitterroste auf Korrosion und Beschädigungen prüfen.
- Gitterroste auf Alterung untersuchen, besonders, wenn sie aus Kunststoff bestehen.
- Bei Austausch und Ersatz von Einzelelementen korrekte Ausrichtung und vollständige Befestigung wiederherstellen.
- Bei nachträglichen Veränderungen den Hersteller des Rostsystems beteiligen.
Nach dem Arbeiten:
- Demontageplan erstellen.
- Demontage mit geeigneter Sicherung gegen Absturz durchführen.
- Transport der Gitterroste mit geeigneten Hilfsmitteln durchführen.
- Gitterroste auf Ordnungsmäßigkeit prüfen und ablegereife Roste aussortieren.
- Gitterroste materialspezifisch lagern.
- Instandhaltung von fachkundigen Personen, einer Fachfirma oder dem Hersteller durchführen lassen.
Weitere Informationen:
- DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (Link: DGUV)
- DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
- DGUV Information 208-007 „Roste – Auswahl und Betrieb“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 208-008 „Roste – Montage“ (Link: DGUV)
- TRBS 2121 „Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ (Link: BAuA)
- DIN 24531 „Roste als Stufen“ (Teil 1 − 3)
- DIN 24537 „Roste als Bodenbelag“ (Teil 1 − 3)
- RAL-GZ 638 „Güte- und Prüfbestimmungen für Gitterroste“
Stand: 09/2019