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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 111

Abbeizen von Holzoberflächen mit Laugen

Mann beim Abbeizen eines Holzstücks
© BGHM

Laugen werden üblicherweise mit Schwämmen oder Lappen auf das Werkstück aufgetragen. Nach der Einwirkzeit werden die angelösten Farbschichten entfernt. Gegebenenfalls wird die Oberfläche mit einer Bürste nachbearbeitet. Dann wird zunächst das Werkstück mit Wasser abgespült und anschließend die Oberfläche neutralisiert (zum Beispiel durch Behandlung mit 10 %-iger Essigsäure). Abschließend wird das Werkstück erneut mit viel Wasser gespült.

Laugen und Säuren wirken bei direktem Kontakt stark ätzend auf die Haut, Augen und Schleimhäute. Das kann bis zur Zerstörung der betroffenen Körperstellen gehen.

Werden Laugen aus Wasser und festem Hydroxid angesetzt, entsteht viel Wärme. Unter Umständen ist ein spontanes Aufkochen und Verspritzen der Lauge möglich. Auch die abzutragende Beschichtung kann stark gesundheitsgefährdend sein. Alte Lacke und Farben können zum Beispiel Bleiverbindungen enthalten. In diesem Fall wären weitere Schutzmaßnahmen zu treffen (zum Beispiel entsprechend dem in TRGS 420, Anlage Nr. 10 beschriebenen Verfahren).

Falls nur gelegentlich abgebeizt wird, kann die Beauftragung eines Fachbetriebs (zum Beispiel: Ablaugerei) vorteilhaft sein.

Vor dem Arbeiten:

  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Abbeizer besorgen (zum Beispiel vom Hersteller oder Lieferanten).
  • Gefahrstoffverzeichnis ergänzen.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Betriebsanweisung anhand der aktuellen Sicherheitsdatenblätter erstellen.
  • Beschäftigte zu Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitstellen (zum Beispiel Augenspülbecken oder -flaschen).

Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen:

Substitution

  • Nach Möglichkeit Abbeizer mit der geringsten Gefährdung einsetzen (zum Beispiel: Lauge mit wirksamer, aber geringstmöglicher Konzentration).

Technische Schutzmaßnahmen

  • Für ausreichende Belüftung/Frischluftzufuhr sorgen.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Maximal den Schichtbedarf an Abbeizer am Arbeitsplatz vorhalten.
  • Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse benutzen und wie das Originalgebinde kennzeichnen. Keine Metallbehälter benutzen.
  • Bei selbst angesetzten Abbeizermischungen erfolgt die Kennzeichnung nach den Vorgaben der TRGS 201.
  • Für das Ansetzen von Laugen muss das feste Hydroxid langsam und unter Rühren in kaltes Wasser gegeben werden (niemals in umgekehrter Reihenfolge!). Während der Zugabe Temperatur regelmäßig kontrollieren. Starkes Erwärmen/Dampfbildung vermeiden. Unbedingt dichtschließende Korbbrille und gegebenenfalls Gesichtsschutz benutzen. Chemikalienschutzhandschuhe und -kleidung verwenden (siehe Kapitel „Persönliche Schutzmaßnahmen“).
  • Generell Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden (zum Beispiel keine heiße Lauge verarbeiten).
  • Niemals Abbeizer in Behältnissen für Lebensmittel lagern (Verwechslungsgefahr!).
  • Bei der Lagerung von Abbeizern Vorgaben der TRGS 510 beachten. Laugen getrennt von Säuren lagern.
  • Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen: Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden. Hierfür sollten in erster Linie die Vorgaben aus Kapitel 8.2 des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts befolgt werden. Erfahrungsgemäß ist jedoch die Qualität der Sicherheitsdatenblätter je nach Hersteller/Lieferant unterschiedlich hoch. Falls das Sicherheitsdatenblatt keine spezifischen Angaben zur PSA enthält, kann sich an den folgenden Punkten orientiert werden:

  • Augen-/Gesichtsschutz: Dichtschließende Korbbrille verwenden. Wenn Spritzer ins Gesicht gelangen könnten, zusätzlich einen Gesichtsschutz verwenden.
  • Hautschutz: Chemikalienschutzhandschuhe verwenden. Geeignet sind zum Beispiel Handschuhe aus Butylkautschuk (Dicke 0,5 mm). Durchdringungszeit und maximale Tragedauer der Schutzhandschuhe beachten. Beschädigte Schutzhandschuhe sofort ersetzen. Keine Haushaltshandschuhe benutzen. Leder- und Stoffhandschuhe sind völlig ungeeignet. Enganliegende Arbeitskleidung und chemikalienresistente, ausreichend lange Gummischürze sowie chemikalienresistente Schutzstiefel tragen. Bei erhöhter Gefährdung (zum Beispiel bei großflächiger Anwendung oder bei starkem Spritzen beim Bürsten) muss ein Ganzkörper-Chemikalienschutzanzug getragen werden. Hautschutzplan auf Hautbelastung abstimmen (Schutz, Reinigung, Pflege).
  • Atemschutz: Bei ausreichender Belüftung/Frischluftzufuhr und bestimmungsgemäßer Anwendung (keine Dampf-/Nebelbildung) in der Regel nicht notwendig.

Während der Arbeiten:

  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  • Schutzmaßnahmen anwenden.
  • Nicht essen, trinken, rauchen.
  • Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren.
  • Benetzte saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen.
  • Gefäße, Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Substanzentnahme öffnen.

Nach dem Arbeiten:

  • Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.
  • Verschmutzte Schutzkleidung vor Wiederverwendung reinigen.
  • Arbeitsmittel gut reinigen.
  • Abgelöste Farbschichten und Reste des Abbeizers entsprechend den örtlichen gesetzlichen Vorgaben entsorgen.

Weitere Informationen:

Stand: 06/2024