Arbeitsschutz Kompakt Nr. 116
Konventionelle/handgesteuerte Fräsmaschinen
- Aufnahme des Fräswerkzeugs
- Maschinenleuchte
- Fräserschutzeinrichtung/Schutzeinhausung
- Kühlmittelzufuhr
- Not-Aus-/Not-Halt-Funktion
- Handräder für Achsenverstellung
- Lattenroste
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Vor dem Arbeiten:
- Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Herstellerangaben und Betriebsanleitung beachten.
- Beim Kauf neuer Maschinen sicherheitstechnische und ergonomische Belange berücksichtigen (CE-Kennzeichnung).
- Bei Einsatz von nicht CE-gekennzeichneten Maschinen:
mindestens Einhaltung der BetrSichV (§8 und §9); ggf. Maschine nachrüsten, Nachrüstungserfordernisse (z. B.)- Not-Aus-/Not-Halt-Funktion
- Schutz vor Eingriff, Spänen, Kühlschmierstoffen etc. sicherstellen, z. B. durch trennende Schutzeinrichtungen (fester oder einstellbarer Fräserschutz, weitgehende Verdeckung des Fräswerkzeugs)
- Handräder für Achsverstellung nicht umlaufend oder in glattmassiver Ausführung
- Ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes gewährleisten, ggf. zusätzliche Maschinenleuchte notwendig (IP54 oder Schutzkleinspannung).
- Substitution/Minderung von Gefahrstoffen prüfen (Trockenbearbeitung oder Mindermengenschmierung statt Kühlschmierstoffe).
- Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahr treffen (z. B. bei Aluminium- oder Magnesiumspänen, ölhaltigen Kühlschmierstoffen).
- Regelmäßige Wartung und Prüfung der Maschine (inkl. Kühlschmierstoffe) organisieren.
- Beschäftigungseinschränkungen beachten (z. B. Jugendliche, Schwangere).
- Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin prüfen und ggf. veranlassen (z. B. Lärm, Feuchtarbeit).
- Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (z. B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille).
- Hautschutz, -reinigung, -pflege bereitstellen.
- Ergonomie und sicheren Stand der Bedienperson berücksichtigen (z. B. Lattenroste oder Gummimatten vorsehen).
- Betriebsanweisung erstellen und aushängen.
- Unterweisung vor Beginn der Tätigkeit durchführen und erforderlichenfalls wiederholen; jedoch mindestens 1-mal jährlich.
- Arbeitsmittel vor Beginn der Tätigkeit auf augenscheinliche Mängel hin überprüfen.
Während des Arbeitens:
- Geeignete kurzärmelige oder enganliegende Kleidung tragen (Ärmel nach innen umschlagen).
- Persönliche Schutzausrüstung verwenden (siehe oben).
- Keinen Schmuck tragen.
- Lange Haare geeignet zusammenbinden oder unter eine geeignete Kopfbedeckung stecken (Kappe, Haarnetz).
- Generell keine Handschuhe tragen!
- Hautschutz anwenden.
- Fräsmaschine nur bestimmungsgemäß verwenden.
- Fräswerkzeug sicher einspannen und benutztes Montagewerkzeug unbedingt aus dem Arbeitsbereich der Maschine entfernen!
- Werkstücke sicher aufspannen.
- Kühlmittelzufuhr einstellen.
- Schutzeinrichtungen auf die zu erledigende Arbeitsaufgabe einstellen (z. B. Fräserschutz).
- Nur geeignete Bearbeitungsparameter wählen (z .B. Vorschubgeschwindigkeit, Drehzahl).
- Nie in laufende Maschine greifen.
Nach dem Arbeiten:
- Maschine reinigen: Späne nur bei stillstehender Maschine und mit geeignetem Werkzeug entfernen (z. B. Sauger, Handfeger, Spänehaken, Sacklochausbläser). Vorsicht: Späne nicht mit Druckluft aufwirbeln!
- Maschine ausschalten und gegen Benutzung durch Unbefugte sichern (z. B. durch Schloss am Hauptschalter).
- Vom Bearbeitungsprozess stark erhitzte Fräswerkzeuge vor Entnahme abkühlen lassen.
- Nicht verwendete Fräswerkzeuge in Transportbehälter aufbewahren oder mit Schnittkantenschutz versehen.
- Hautreinigung und Hautpflege anwenden.
Weitere Informationen:
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris)
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Link: eur-lex)
- DGUV Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“
- DGUV Information 209-066 „Maschinen der Zerspanung“
- DGUV Information 209-022 „Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen“ (Link: DGUV)
Stand: 06/2020