Arbeitsschutz Kompakt Nr. 122
Notruforganisation
Zum Thema „Notruf“ gibt die DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ unter Punkt 2.5 nähere Auskunft.
Notruf
Der Notruf ist die Meldung eines Notfalls mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und/oder der Polizei.
- Die bundesweit einheitliche Notrufnummer ist 112.
- Der Notruf geht zur zuständigen Rettungsleitstelle.
Der Notruf muss klar und knapp alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um gezielt und ohne Zeitverlust die notwendigen Rettungseinheiten zum Einsatz zu bringen und an den Notfallort leiten zu können. Nicht auflegen! Die Rettungsleitstelle erteilt weitere Anweisungen und gibt Unterstützung.
Die fünf W‘s des Notrufs
Wo ist der Notfall?
Machen Sie zuerst möglichst genaue Angaben über den Notfallort:
Ort, Straße, Hausnummer, Fabrikgebäude, Zufahrtswege, Stockwerk usw. Legen Sie danach bitte nicht auf!
Warten Sie auf Fragen der Rettungsleitstelle!
Meist sind für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr weitere Informationen von
Bedeutung, wonach Sie gefragt werden. Zum Beispiel:
- Was ist genau geschehen?
- Um wie viele Verletzte/Erkrankte geht es?
- Welche Verletzungen/Erkrankungen haben die Betroffenen und besteht Lebensgefahr?
Weitere Informationen:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Information 204-001 „Erste Hilfe“ (Plakat DIN A3)
- DGUV Information 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ (Link: DGUV)
Stand: 08/2020