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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 122

Notruforganisation

AsK 122 - Erste Hilfe Notruforganisation; Foto: BGHM
© BGHM

Zum Thema „Notruf“ gibt die DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ unter Punkt 2.5 nähere Auskunft.

Notruf

Der Notruf ist die Meldung eines Notfalls mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und/oder der Polizei.

  • Die bundesweit einheitliche Notrufnummer ist 112.
  • Der Notruf geht zur zuständigen Rettungsleitstelle.

Der Notruf muss klar und knapp alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um gezielt und ohne Zeitverlust die notwendigen Rettungseinheiten zum Einsatz zu bringen und an den Notfallort leiten zu können. Nicht auflegen! Die Rettungsleitstelle erteilt weitere Anweisungen und gibt Unterstützung.

Die fünf W‘s des Notrufs

Wo ist der Notfall?
Machen Sie zuerst möglichst genaue Angaben über den Notfallort:
Ort, Straße, Hausnummer, Fabrikgebäude, Zufahrtswege, Stockwerk usw. Legen Sie danach bitte nicht auf!

Warten Sie auf Fragen der Rettungsleitstelle!
Meist sind für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr weitere Informationen von
Bedeutung, wonach Sie gefragt werden. Zum Beispiel:

    • Was ist genau geschehen?
    • Um wie viele Verletzte/Erkrankte geht es?
    • Welche Verletzungen/Erkrankungen haben die Betroffenen und besteht Lebensgefahr?

Weitere Informationen:

 

Stand: 08/2020