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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 126

Beleuchtung an Montagearbeitsplätzen

Beleuchtung an Montagearbeitsplätzen
© Invoid K. Röhricht - DGUV

Eine gesundheitsgerechte und produktive Montage benötigt eine gute Beleuchtung.

Die Arbeitsaufgabe bestimmt die Anforderungen an die Beleuchtung: Sehr feine Montagearbeiten sind mit höheren Anforderungen an die Lichtgestaltung verbunden als grobe.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 „Beleuchtung“ gibt im Anhang 1 (16.14 Montagearbeiten in der Metallbe- und -verarbeitung; 23.4 Zusammenbau in der Holzbe- und -verarbeitung) Mindestwerte der Beleuchtungsstärken in Abhängigkeit von der Sehaufgabe an. Die Beleuchtungsstärke wird in Arbeitshöhe gemessen.

Die Beleuchtung kann durch eine Allgemeinbeleuchtung (Hallen-, Deckenbeleuchtung), eine Arbeitsplatzbeleuchtung sowie deren Kombination gestaltet werden. Tageslicht (Fenster, Oberlichter) kann die Beleuchtung unterstützen.

Leitfragen/Empfehlungen zur Lichtgestaltung an Montagearbeitsplätzen:

  • Mit welchem Beispiel nach Anhang 1 ASR A3.4 ist die Tätigkeit vergleichbar? 
              Arbeitsräume, Arbeitsplätze,
Tätigkeiten
Mindestwert der
Beleuchtungsstärke Ix
Mindestwert der
Farbwiedergabe Index R3
16.14



 
Montagearbeiten
 - grobe
 - mittelfeine
 - feine
 - sehr feine

200
300
500
750

80
80
80
80
23.4
 
Arbeiten an der Hobelbank, Leimen,
Zusammenbau 
300
 
80
 
  • Wie hoch ist der Mindestwert der Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 (200-750 lx)?
  • Haben die Lampen (meist LED-/Leuchtstoffröhren) eine Farbwiedergabe nach ASR A3.4 von Ra ≥ 80?
    Lichtfarben zwischen 3300-5000 K (neutralweiß nw) haben sich bewährt.
    Beispiel: Die Kennzeichnung einer Leuchtstofflampe „840“ steht für Ra = 80, 4000 K
  • Sind die Leuchten blendfrei am Arbeitsplatz montiert?
  • Wird Blendung durch Tageslicht vermieden?
  • Werden die Leuchten regelmäßig gereinigt?

LED-Beleuchtungen in Arbeitsstätten unterliegen den gleichen Anforderungen wie jede andere Beleuchtungsanlage.

Weitere Informationen:

Stand: 10/2020