Arbeitsschutz Kompakt Nr. 138
Entharzen von Sägeblättern und Fräsern in der Holzbearbeitung
Das Entharzen von Werkzeugen spielt in Betrieben der Holzbearbeitung eher eine untergeordnete Rolle. Häufig werden stumpfe Werkzeuge dem Schärfdienst überlassen, der bei Bedarf auch das Entharzen der Werkzeuge vornimmt. Das zu reinigende Werkzeug wird in der Regel in die Entharzungsflüssigkeit eingelegt. Nach der Einwirkzeit wird gegebenenfalls mit einer Bürste nachgearbeitet. Anschließend wird das Werkzeug mit Wasser abgespült. Nach dem Trocken erfolgt üblicherweise ein dünner Auftrag von Konservierungsöl.
Laugenhaltige Entharzungsmittel auf Wasserbasis haben meist eine gute Reinigungswirkung. Ihre starke Ätzwirkung kann jedoch schwere Haut- und Augenschäden bewirken. Je nach zusätzlichen Inhaltsstoffen sind zum Teil auch allergische Hautreaktionen möglich. Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten nicht mehr mit diesen Stoffen arbeiten.
Die Verwendung von Lösemitteln, Verdünnungen oder Backofenreinigern zum Entharzen von Werkzeugen wird aufgrund der gesundheitsschädigenden Inhaltsstoffe und der möglichen Brand- und Explosionsgefahr nicht empfohlen. Das Versprühen von Backofenreiniger auf Werkzeuge führt zudem zu einer starken Reizung der Augen und Atemwege.
Unter bestimmten Umständen kann die Materialstruktur des Werkzeugs durch die metallkorrosiven Bestandteile des Entharzungsmittels
stark geschädigt werden. Ein sicherer Betrieb des Werkzeugs ist dann nicht mehr gegeben.
Vor dem Arbeiten:
- Materialverträglichkeit von Werkzeug und Entharzungsmittel prüfen (zum Beispiel in den technischen Datenblättern der Werkzeuge oder durch Anfrage bei der Herstellfirma).
- Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Entharzungsmittel besorgen (zum Beispiel von der Herstell- oder Lieferfirma).
- Gefahrstoffverzeichnis ergänzen.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Betriebsanweisung anhand der aktuellen Sicherheitsdatenblätter erstellen.
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bereithalten (Augenspülflasche).
- Beschäftigte zu Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweisen.
- Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit prüfen.
Substitution:
- Entharzungsmittel mit der geringstmöglichen Gefährdung auswählen.
Technische Schutzmaßnahmen:
- Für ausreichende freie Lüftung sorgen.
Organisatorische Schutzmaßnahmen:
- Nach Möglichkeit Entharzungsmittel im Originalgebinde lagern. Beim Umfüllen nur bruchfeste und beständige Behältnisse (z. B. aus Kunststoff) benutzen und wie das Originalgebinde kennzeichnen.
- Zum Verdünnen von konzentrierten Entharzungsmitteln: Wasser vorlegen, Konzentrat langsam ins Wasser zugeben (niemals in umgekehrter Reihenfolge, da unter Umständen Aufkochen und Verspritzen der Lauge möglich!).
- Bei der Lagerung von Entharzungsmitteln Vorgaben der TRGS 510 beachten. Laugen getrennt von Säuren lagern.
- Niemals Entharzungsmittel in Behältnissen für Lebensmittel lagern (Verwechslungsgefahr!).
- Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen: Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz
Persönliche Schutzmaßnahmen:
Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden (siehe auch Punkt 8.2 des Sicherheitsdatenblatts). Erfahrungsgemäß ist jedoch die Qualität der Sicherheitsdatenblätter je nach Herstell-/Lieferfirma unterschiedlich. Falls das Sicherheitsdatenblatt keine spezifischen Angaben zur PSA enthält, dienen folgende Punkte als Orientierung:
- Augen/Gesichtsschutz: Dichtschließende Korbbrille verwenden. Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass Spritzer ins Gesicht gelangen, sollte zusätzlich ein Gesichtsschutz getragen werden.
- Hautschutz: Chemikalienschutzhandschuhe verwenden. Geeignet sind zum Beispiel Handschuhe aus Butyl- oder Nitrilkautschuk. Durchdringungszeit und maximale Tragedauer der Schutzhandschuhe beachten. Beschädigte Schutzhandschuhe sofort ersetzen. Keine Haushaltshandschuhe benutzen. Leder- und Stoffhandschuhe sind völlig ungeeignet. Hautschutzplan auf Hautbelastung abstimmen (Schutz, Reinigung, Pflege).
- Atemschutz ist bei ausreichender freier Lüftung und bestimmungsgemäßer Anwendung von handelsüblichen laugenhaltigen Entharzungsmitteln auf Wasserbasis in der Regel nicht erforderlich.
Während der Arbeiten:
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden.
- Schutzmaßnahmen anwenden.
- Nicht essen, trinken, rauchen.
- Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren.
- Gefäße, Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Substanzentnahme öffnen.
- Benetzte saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen.
Nach dem Arbeiten:
- Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.
- Verschmutzte Arbeitskleidung vor Wiederverwendung reinigen.
- Falls notwendig, Entharzungsmittel gemäß Herstellervorgaben oder örtlichen gesetzlichen Vorgaben entsorgen.
Weitere Informationen
- TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (Link: BAuA)
- TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ (Link: BAuA)
- TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ (Link: BAuA)
- TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (Link: BAuA)
- TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ (Link: BAuA)
- TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (Link: BAuA)
- DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe im Schreiner-/Tischlerhandwerk und der Möbelfertigung“
Stand: 06/2024