Arbeitsschutz Kompakt Nr. 144
Umgang mit Flusssäure
© BGHM
Allgemeines zur Flusssäure:
Flusssäure, chemische Formel: HF, auch als Fluorwasserstoffsäure bezeichnet, ist eine farblose, stechend riechende, stark feuchtigkeitsziehende Flüssigkeit, die in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar und ab 70 % stark rauchend ist. Somit besteht auch Expositionsgefahr gegenüber Dämpfen (Gasphase).
CAS-Nr. 7664-39-3
Gefährdungen und Grenzwerte:
- Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen (H300 + H 310 + H 330), verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H 314) und wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071)
- Hautgefährdender Gefahrstoff gemäß TRGS 401
- AGW: 0,83 mg/m³ (1 ppm) nach TRGS 900
Vor dem Arbeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) beachten.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Substitution prüfen (anderes Verfahren, andere Säure).
- Technische Schutzmaßnahmen prüfen (geschlossene Anlage, Absaugung).
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach SDB auswählen und bereitstellen.
- Empfohlene PSA: Haut-, Augen- und Atemschutz (z. B. Vollmaske mit Kombinationsfilter E-P2 gelb/weiß), gegebenenfalls auch Gesichtsschutz (z. B. bei Spritzgefahr), Körperschutz (z. B. beim Verdünnen oder Abfüllen) und Fußschutz
- PSA prüfen/auf Mängel untersuchen.
- Betriebsanweisung erstellen.
- Unterweisung durchführen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten.
- Flusssäurepass ausstellen.
- Erste Hilfe organisieren.
- Augenspülmittel bereithalten.
- Hautkontaktgegenmittel bereitsstellen (z. B. Calciumglukonat-Gel).
- Vorgehen bei Unfällen mit Giftzentrale klären.
- Gefährliche Arbeiten: keine Alleinarbeit
- Beschäftigungsbeschränkungen beachten (z. B. für Jugendliche und werdende Mütter).
Während der Arbeiten:
- Technische Schutzmaßnahmen aktivieren und nachprüfen.
- PSA gemäß Betriebsanweisung nutzen.
- Arbeiten gemäß Betriebsanweisung durchführen.
- Kennzeichnung von Gebinde, Leitungen und Behältern prüfen.
- Offene Anlagen und Behältnisse möglichst schließen.
- Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen (z. B. durch Messung).
- Auf Ordnung, Sauberkeit, ausreichende Beleuchtung und sicheren Stand achten.
- Nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach dem Arbeiten:
- Behälter sofort wieder fest verschließen.
- Ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung (u. a. TRGS 510) und Entsorgung von Flusssäure (z. B. AVV 060103) beachten.
- Flusssäurereste sicher entfernen (Wasser, gelöschter Kalk).
- PSA sicher entfernen (Betriebsanweisung beachten).
- Benutzte PSA reinigen oder fachgerecht entsorgen (z. B. AVV 150202).
- Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten.
Weitere Informationen:
- Chemikaliengesetz (Link: gesetze-im-internet.de)
- Chemikalienverordnung (Link: bmuv.de)
- TRGS 201, 400, 401, 402, 500, 507, 510, 600, 900
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Information 213-071 „Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride“ (Link: DGUV)
- Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM (www.gischem.de)
- GESTIS-Stoffdatenbank der DGUV (Link: DGUV)
Stand: 10/2021