Arbeitsschutz Kompakt Nr. 146
Arbeiten an der Zapfenschneid- und -Schlitzmaschine
© BGHM
- Anschluss für Absaugung
- Frässpindel / Fräse
- Einstellbare Verdeckung Fräswerkzeug
- Maschinensteuerung
- Spaltkeil
- Schutzhaube / Abdeckung
- Ablängsäge / Kreissäge
- Spanneinrichtung (Abb. rechts - pneumatische Ausführung
- Mitlaufende Verdeckung
- Anschlag (Abb. rechts - zusätzlicher Längsanschlag)
- Schiebetisch
Die Zapfenschneid- und Schlitzmaschine wird für die Herstellung von Eckverbindungen für Rahmen verwendet, zum Beispiel für Fenster oder Türen. Mit einer Ablängsäge (7) wird das Werkstück auf Länge geschnitten. Anschließend werden an der Fräse (2) Zapfen oder Schlitze hergestellt, mit denen die Werkstücke verbunden werden. Der Vorschub des Schiebetischs (11) kann manuell oder kraftbetrieben erfolgen. Ein kraftbetriebener Vorschub liegt vor, wenn ein manueller Vorschub ausgeschlossen ist.
Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen beachten (siehe DGUV Regel 109-606).
- Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten.
- Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen.
- Einstellarbeiten nur am stehenden Werkzeug vornehmen.
- Antriebe für Werkzeuge und mechanischen Vorschub müssen verdeckt sein.
- Die Maschine muss über eine Bremseinrichtung verfügen, die die gefahrbringenden Bewegungen sicher in ausreichend kurzer Zeit zum Stillstand bringt.
- Es muss eine Not-Aus-Befehlseinrichtung vorhanden sein.
- Für die Abschnitte der Ablängsäge einen Behälter benutzen.
- Werkzeuge müssen gegen Berührung gesichert sein.
- Schutzhaube (6) an Ablängsäge (7) und einstellbare Verdeckungen (3) am Fräser (2) auf Werkstückhöhe absenken.
- Spaltkeil (5) muss vorhanden und richtig eingestellt sein (siehe Arbeitsschutz Kompakt Nr. 060).
- Der Eingriff von der Bedienseite des Schiebetischs (11) ins Werkzeug muss verhindert sein, z. B. durch eine am Schiebetisch befestigte Verdeckung (9).
- Die Fräsbearbeitung im Gleichlauf ist nicht erlaubt.
- Bei mechanischem Vorschub sind die vom Hersteller vorgesehenen Schutzvorrichtungen zu verwenden.
- Absicherung des Fahrbereichs, z. B. mit Trittkontaktmatten, Sicherheitslichtschranken, Bumper etc.
- Elektrisch verriegelte Verkleidungen für die Werkzeuge etc.
- An Maschinen mit Handvorschub dürfen nur Fräswerkzeuge mit folgender Aufschrift verwendet werden:
- HANDVORSCHUB
- MAN oder
- BG-TEST-Prüfzeichen
- Werkzeuge für mechanischen Vorschub (Kennzeichnung „MEC“) dürfen nur an Maschinen mit mechanischem Vorschub eingesetzt werden.
- Der Schiebetisch muss über einen Anschlag (10) verfügen.
Bei mechanischem Vorschub kann zusätzlich ein Spanbrecher (Splitterholz) angebracht werden. - Werkstückspannvorrichtung (8) verwenden.
- Bei mechanischem Vorschub kraftbetätigt ausführen.
- Quetschstellen zwischen Werkstück und Spannzylinder absichern.
- Das Wegschleudern von Abschnitten am Sägeblatt ist durch geeignete Einrichtungen zu verhindern.
- Handschuhe dürfen nur bei Werkzeugwechsel genutzt werden.
- Maschine nur mit Absaugung betreiben.
Während der Arbeiten
- Enganliegende Kleidung tragen.
- Sicherheitsschuhe tragen, Schutzbrille und Gehörschutz benutzen.
- Absaugung verwenden.
- Nur mit der Spannvorrichtung eingespannte Teile bearbeiten.
- Bei Arbeitsunterbrechungen Maschine ausschalten.
Nach dem Arbeiten:
- Maschine und Absaugung ausschalten.
- Werkstückreste vom Maschinentisch entfernen.
- Zum Reinigen Industriestaubsauger verwenden und Druckluft vermeiden.
Weitere Informationen:
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“
- DIN EN 1218-1 „Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen – Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen – Teil 1: Einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen mit Schiebetisch“
- DIN EN ISO 19085-12 „Holzbearbeitungsmaschinen – Sicherheit – Teil 12: Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen / Profiliermaschinen“
- BG 96.2 „Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien“
- Arbeitsschutz Kompakt Nr. 092 „Fräswerkzeuge für die Holzbearbeitung“
Stand: 11/2021