Compliance in der BGHM

Ein Mann schützt sich mit einem Regenschirm. © ra2 studio / Fotolia.com
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Compliance

Unter Compliance ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zu verstehen, die das regelkonforme Verhalten aller Beschäftigten in einer Institution sicherstellen sollen. Die Basis hierfür bilden Recht und Gesetz, aber auch Ethik und Moral. Durch Compliance werden in der BGHM keine neuen Pflichten geschaffen. Vielmehr werden die Beschäftigten durch Erläuterung und Präzisierung unterstützt, die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen richtig anzuwenden.

Vertrauen und Unterstützung

Compliance-konformes Verhalten ist für die BGHM daher eine Selbstverständlichkeit. Das Compliance-Verständnis unserer Geschäftsführung, unserer Führungskräfte und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von der Einhaltung von Recht und Gesetz geprägt. Es wird insbesondere Wert auf Fairness, Integrität und Nachhaltigkeit gelegt.

Die BGHM ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts besonderen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Die Beachtung von Recht und Gesetz und internen Richtlinien ist Grundlage unseres verantwortungsvollen und integren Verwaltungshandelns.

Neutralität

Der öffentliche Dienst ist zu Neutralität verpflichtet. Für die Beschäftigten der BGHM gilt somit das Verbot, Belohnungen, Geschenke oder sonstige Zuwendungen, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit stehen, anzunehmen. Insbesondere die Annahme von Geld oder Gutscheinen ist nicht gestattet. Es sollte sich von selbst verstehen, dass unsere Beschäftigten erst gar nicht in diese unangenehme Situation gebracht werden sollten. Auch Zuwendungen von geringem Wert sind unzulässig, wenn sie in Erwartung einer Gegenleistung erbracht werden.

Compliance-Kultur

Das Compliance Management System (CMS) der BGHM wurde 2013 implementiert, seitdem stetig weiterentwickelt und verbessert. Somit war es für die BGHM ein logischer Schritt, ihr CMS einer Zertifizierung nach IDW PS 980 zu unterziehen.

Für ihre Vorreiterrolle in der öffentlichen Verwaltung wurde die BGHM mit dem Deutschen Compliance Preis 2015 ausgezeichnet: „Compliance-Kultur wird bei der BGHM gelebt“, so lautete die Würdigung bei der Preisverleihung in Berlin.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Compliance-Themen oder Kenntnis von Compliance-Verstößen, dann wenden Sie sich an den Compliance-Beauftragten der BGHM.

Compliance-Beauftragter

Tim Wißner
Telefon: +49 6131 802-17363
E-Mail