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Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der LärmVibrArbSchV
DGUV Grundsatz 309-013
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- 309-013.pdf (210 KB)
Dieser Grundsatz legt Inhalt und Dauer der Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fest,
und zwar für:
- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition,
- die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Hand-Arm-Vibrationen,
- die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Ganzkörper-Vibrationen.