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Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der LärmVibrArbSchV

DGUV Grundsatz 309-013

Dieser Grundsatz legt Inhalt und Dauer der Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde nach ​§ 5 der L​ärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fest,
und zwar f​ür:

  • die Durchf​ührung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition,
  • die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitspl​ätzen für Hand-Arm-Vibrationen,
  • die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitspl​ätzen f​ür Ganzk​örper-Vibrationen.