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Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen - Handlungshilfe zur Integration psychischer Belastung in die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (vgl. ArbSchG § 5). Sie sind aufgefordert, psychische Gefährdungen zu minimieren, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren.
Wie kommen Sie als Unternehmerin, als Unternehmer in fünf Schritten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Betrieb? Nutzen Sie die vorliegende Handlungshilfe: Informieren Sie sich einleitend über den Ablauf, nehmen Sie als Dokumentationshilfe zum Beispiel die BGHM-Fachinformation 0052 und teilen Sie die Exemplare an Ihre Beschäftigten zur individuellen Analyse und Bewertung aus. Im Anschluss daran vereinbaren Sie einen Termin für die Gefährdungsbeurteilung.
Anlagen: