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Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen

DGUV Information 209-097

Zu den Berufskrankheiten gehört auch das Carpaltunnelsyndrom mit der Einordnung als BK 2113. Wird der Mediannerv, der durch den Carpaltunnel im Handgelenk verläuft, über längere Zeit mit Druck belastet, kann sich ein Carpaltunnelsyndrom ausbilden. Folgen können Schmerzen an Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger sein. Schreitet die Erkrankung fort, können Taubheit und Schwächung der Handmuskulatur auftreten.
Arbeitsbedingte Risiken sind Belastungen von Hand-Arm-Schulter bei repetitiven Tätigkeiten, hoher Kraftaufwand und Hand-Arm-Vibrationen. Kombinationen aus diesen drei Grundbelastungen sind mit höheren Risiken verbunden.

In dieser DGUV Information wird das Carpaltunnelsyndrom mit den arbeitsbedingten Risiken vorgestellt. Das STOP-Prinzip zur Ableitung von Maßnahmen wird ebenso vorgestellt wie betriebliche Best Practice Lösungen.