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Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall im Profil

Mit mehr als 5 Millionen Versicherten in mehr als 250.000 Betrieben ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) einer der größten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Beschäftigten sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer aus holz- und metallverarbeitenden Betrieben sind bei ihr versichert. Die BGHM unterstützt mit allen geeigneten Mitteln Unternehmensverantwortliche dabei, ihre Belegschaft vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dauerhaft zu schützen. Und wenn doch etwas passiert: Die BGHM steuert nach einem Arbeits-, bzw. Wegeunfall oder einer beruflich bedingten Erkrankung die Heilbehandlung und sorgt für eine zeitnahe erfolgreiche Rehabilitation sowie eine angemessene Entschädigung der Versicherten. Ziel ist es, den Betroffenen ihren beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen und ihnen zu helfen, wieder am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Im Falle von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren löst die BGHM Unternehmer von ihrer Haftpflicht gegenüber ihren Beschäftigten ab und schützt somit den wirtschaftlichen Handlungsrahmen ihrer Mitgliedsbetriebe - nach dem Motto „Sicherheit für Mensch und Wirtschaft“.

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Information und Aufklärung: Seminare, Regionaltagungen, Messen

Die BGHM setzt konsequent auf Prävention durch Information und Aufklärung: Mit jährlich fast 80.000 Seminarteilnehmenden ist sie der größte Anbieter von Arbeitsschutzseminaren in ganz Deutschland. In sieben eigenen Bildungsstätten bildet die BGHM mit Referentinnen und Referenten aus der betrieblichen Praxis alle relevanten Zielgruppen aus ihren Mitgliedsunternehmen praxisgerecht für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus. Das Seminarangebot umfasst etwa 85 verschiedene Seminartypen für Führungskräfte, Arbeitsschützer oder betriebliche Fachleute. Die BGHM unterstützt Betriebe außerdem bei der Planung, Organisation und Durchführung von Betriebsaktionen.
Auch auf ihren Regionaltagungen legt die BGHM großen Wert auf Information und Beratung vor Ort sowie auf eine möglichst enge Kooperation mit ihren Mitgliedsbetrieben. Die Teilnahme an bundesweiten Fachmessen zu Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsschutz rundet das Informationsangebot der BGHM für Sicherheitsexperten aus der Holz- und Metallbranche ab.

Prävention: Beratungsangebote

Die BGHM betreut ihre Mitgliedsunternehmen und Versicherten partnerschaftlich und effizient. Dafür berät sie umfassend über technische, arbeitsmedizinische und rechtliche Fakten und Zusammenhänge. Spezialisten aus der betrieblichen Praxis stehen als Aufsichtspersonen in den Mitgliedsbetrieben für alle Fragen bezüglich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zur Verfügung. Sie prüfen Maschinen und Geräte, analysieren Unfälle, Risiken arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie mögliche Berufskrankheiten. Gemeinsam mit den Unternehmensverantwortlichen leiten sie vorbeugende Maßnahmen ab. Die Aufsichtspersonen helfen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie betrieblichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und bei der Unterweisung der Beschäftigten.
Darüber hinaus unterstützt die BGHM ihre Mitgliedsbetriebe individuell dabei, Gefährdungen bei der Arbeit einzudämmen. Die einzelnen Angebote sind auf Branche und Größe des anfragenden Betriebes zugeschnitten. Ob „Gesund im Handwerk (GiH)“, „Gesund im Mittelstand (GiM)“, „Störungsfreier Betrieb (StöB)“, Gütesiegel „Sicher mit System (SmS)“oder „Ziel Null!“: Bei allen Beratungsangeboten analysieren Präventionsfachleute der BGHM gemeinsam mit der Geschäftsführung des Mitgliedsunternehmens sowie den betrieblichen Sicherheitsexpertinnen und -experten die bestehende Organisation der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und entwickeln gemeinsam mit den Beschäftigten nachhaltige Lösungen. Es werden entsprechende Präventionsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Ziel ist der Aufbau einer selbstlernenden Organisation. Dieses Engagement lohnt sich: In gut organisierten Betrieben steigt die Motivation der Beschäftigten, das Betriebsklima verbessert sich und krankheitsbedingte Ausfallzeiten werden reduziert.

Medizinische Rehabilitation

Kommt es trotz umfassender Präventionsmaßnahmen dennoch zu einem Arbeits- oder Wegeunfall beziehungsweise zu einer Berufskrankheit, stellt die BGHM mit allen geeigneten Mitteln die medizinische Versorgung, die Rehabilitation und die berufliche sowie soziale Wiedereingliederung der Versicherten sicher. Für einen frühen und nachhaltigen Heilungserfolg sorgt ein Netz von Ärzten und den eigenen BG-Unfall-Kliniken sowie ein gutes Reha-Management. Die Reha-Managerinnen und -Manager aus den Bezirksverwaltungen der BGHM koordinieren die unterschiedlichen Abschnitte des Heilverfahrens: die Erstversorgung durch Ersthelfer im Betrieb, die stationäre/ambulante Behandlung- und Weiterbehandlung, die Hilfsmittelversorgung, Krankengymnastik oder erweiterte ambulante Physiotherapie, evaluierte Funktions- und Leistungsdiagnostik, Arbeits- und Belastungserprobung und die Wiederaufnahme der alten Tätigkeit. Die Leistungen der BGHM sind für die Versicherten zuzahlungsfrei und werden solange wie erforderlich erbracht. Die Behandlungskosten rechnen Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit der BGHM ab.

Berufliche und soziale Wiedereingliederung

Ist eine Beschäftigung am alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich, kümmert sich die BGHM um die Wiedereingliederung der betroffenen Person an einem anderen Arbeitsplatz oder um einen neuen Arbeitgeber. Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch sind Arbeitgeber verpflichtet, über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement auch langzeiterkrankten Arbeitnehmern die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Die Reha-Manager der BGHM unterstützen die Mitgliedsbetriebe dabei. Sie organisieren die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, der Personalvertretung, den Sozialversicherungen, behördlichen Stellen, Ärzten, Reha-Einrichtungen, Berufsförderungswerken und anderen Institutionen.

Beiträge und Finanzierung der Leistungen

Die Leistungen der BGHM werden durch Versicherungsbeiträge der Unternehmen gedeckt. Im Gegensatz zu den anderen gesetzlichen Sozialversicherungen zahlen die Beschäftigten selbst keine Beiträge. Die Mittel werden ausschließlich von der Arbeitgeberseite aufgebracht, da die Berufsgenossenschaft die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen ist. Deshalb wird jede Unternehmensgründung der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt. Diese ordnet die Unternehmen der ihrem Gewerbe entsprechenden Gefahrklasse zu.
Bei der Finanzierung ihrer Leistungen gilt für die BGHM das Prinzip der nachträglichen Bedarfsabdeckung. Dabei wird der Bedarf des abgelaufenen Kalenderjahres (Umlagesoll) exakt ermittelt und auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt. Das heißt konkret: Die BGHM darf keine Gewinne erzielen. Sie erhebt Beiträge nur in der Höhe, die nötig ist, um die gesetzlichen Leistungen zu erbringen.

Rechtsform und Aufbau

Die BGHM handelt im gesetzlichen Auftrag. In ihrer Rechtsform ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Rechtsgrundlage für die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften ist das Vierte Sozialgesetzbuch. Die Selbstverwaltungsorgane der BGHM sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese Gremien der Berufsgenossenschaft besetzen Unternehmer und Versicherte ehrenamtlich. So werden Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Entschädigungsleistungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mitentschieden: branchenspezifisch, praxisnah und kostengünstig. Dabei steht als drittes Organ die Hauptgeschäftsführung der BGHM dem Vorstand beratend zur Seite. Hauptgeschäftsführer ist Christian Heck. Er führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und stellt sicher, dass die BGHM ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt.

Unfallzahlen

Ein meldepflichtiger Unfall hat eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Krankheitstagen oder im schlimmsten Fall den Tod zur Folge. In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle um etwa 37 Prozent gesunken. Auch die Gefahr der Entstehung von Berufskrankheiten hat sich deutlich verringert. Zudem wurden die Beiträge stabil gehalten - trotz kontinuierlich steigender Heilbehandlungskosten und Renten. So sorgt die BGHM gemeinsam mit ihren Mitgliedsbetrieben für die dauerhafte Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der deutschen Holz- und Metallbranche.