Auslandsversicherung - Beitrag
Der Beitrag für die Auslandsversicherung (AUV) beträgt im Jahr 2023 je Auslandsmonat 13,80 Euro. Ein Beitrag in dieser Höhe lässt den Abschluss einer Auslandsversicherung für die Unternehmen lukrativ erscheinen.
Wir weisen die Unternehmen darauf hin, dass Versicherungsschutz entweder im Rahmen der Ausstrahlung oder durch den Abschluss einer AUV besteht. Die Entscheidung zum Auslandseinsatz einzelner Beschäftigter fällt in den Unternehmen oft erst kurzfristig. Es wird deshalb nicht in allen Fällen möglich sein, bereits vor Aufnahme der ausländischen Tätigkeit endgültig zu klären, nach welcher der beiden Möglichkeiten Versicherungsschutz besteht. Für diese Fälle wünschten die Unternehmen den Abschluss einer AUV bei gleichzeitigem Nachweis der Entgelte der entsandten Person im Lohnnachweis. Hier könnte entweder bei Eintritt eines Versicherungsfalles oder jährlich nachträglich bei Erhebung der AUV-Umlage geklärt werden, nach welchen der beiden Tatbestände Versicherungsschutz besteht. Die jeweils zuviel gezahlten Beiträge würden dem Unternehmen dann erstattet.