Wichtige Änderungen ab 1. Januar 2023

Veränderungen - Neue Wege gehen
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Was ändert sich?

Die Berechnung des Jahresbeitrags zur Freiwilligen Versicherung (FV) ergab sich bisher aus der Versicherungssumme, der halben Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß. 
Ab dem 1. Januar 2023 wird anstatt der halben Gefahrklasse des Unternehmens wieder die volle Gefahrklasse zur Beitragsberechnung herangezogen.

Warum sind die Änderungen erforderlich?

Aus der Holz BG, der MM BG und der BG Metall Nord/Süd wurde 2011 die BGHM.
© BGHM

Im Jahr 2011 erfolgte die Fusion zwischen der Holz BG, MM BG und BG Metall Nord/Süd.

Gemeinsam getroffene Regelungen, die die Beitragsgestaltung übergangsweise vereinheitlicht haben, laufen Ende 2022 aus. Hierdurch ergeben sich ab dem 1. Januar 2023 Änderungen in der Beitragsrechnung der Freiwilligen Versicherung.

Was bedeutet das?

Bisher (Beispiel)

30.000 €Versicherungssumme
x 1,14halbe Gefahrklasse
x 4,88Beitragsfuß des Umlagejahres
/ 1.000 
= 166,90 €Jahresbeitrag

 

Ab 1. Januar 2023 (Beispiel)

30.000 €Versicherungssumme
x 2,27volle Gefahrklasse
x 4,88Beitragsfuß des Umlagejahres
/ 1.000 
= 332,33 €Jahresbeitrag

 

Die Leistungen der Freiwilligen Versicherung

Ein Stethoskop
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Medizinische Rehabilitation

  • Erstversorgung
  • Ärztliche/zahnärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel
  • Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel
  • ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zuzahlungen der Versicherten 
  • direkte Abrechnung Kosten durch die Vertragspartner mit der BGHM
Ein junger Mann in der der Rehabilitationsmaßnahme.
© BGHM

Soziale & Berufliche Rehabilitation

  • Beratung
  • behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Aus- und Fortbildung
  • Wohnungshilfe (Umbau der Wohnung, der Sanitäreinrichtungen, etc.)
  • behinderungsgerechte Umbauten von Fahrzeugen (Kfz-Hilfe)
  • Hilfen zur Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben
Geldbörse mit Euro-Scheinen
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Geldleistungen

  • Verletztengeld
  • Renten an Versicherte
  • Renten an Hinterbliebene
  • Übernahme von Reisekosten und notwendigen Haushaltshilfen

Wie können Sie die Beitragserhöhung abfangen?

Anpassen

Versicherungssumme bis zur Mindest­ver­sicher­ungs­summe senken. Änderungen der Ver­sicher­ungs­summe sind problemlos zum Ende eines Monats möglich. Die Anpassung beeinflusst lediglich die Höhe der Geldleistungen, wie z.B. Verletztengeld oder Renten. Die Leistungen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation bleiben trotz Anpassung unverändert

Kündigen

Kündigungen sind problemlos zum Ende eines Monats möglich.

Ab wann greifen die Änderungen?

Die Berufsgenossenschaft handelt nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung, sodass der Beitrag nach der neuen Berechnungsgrundlage erst im Mai 2024 fällig wird. Im Jahr 2023 erfolgt die Berechnung für das Jahr 2022 noch nach der bisherigen Berechnungsgrundlage. 

Alle Neuerungen auf den Punkt:

Ab 1. Januar 2023 ist bei der Beitragsberechnung, anstatt der halben Gefahrklasse des Unternehmens wieder die volle Gefahrklasse anzusetzen.

Die BGHM ist durch Fusionen mehrerer Berufsgenossenschaften entstanden. Regelungen, die die Beitragsgestaltung übergangsweise vereinheitlicht haben, laufen zum 31. Dezember 2022 aus. 

Der Beitrag für Ihre Freiwillige Versicherung wird sich erhöhen. 

Die Berufsgenossenschaft handelt nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung, so dass der Beitrag für das Jahr 2023 erst im April 2024 berechnet wird. Im Jahr 2023 erfolgt die Berechnung für das Jahr 2022 noch nach der bisherigen Berechnungsgrundlage.

Um die Beitragserhöhung zu reduzieren, können Sie zum Beispiel Ihre Versicherungssumme anpassen.

Sofern diese Option nicht in Frage kommt, haben die freiwillig Versicherten die Möglichkeit die FUV zu kündigen.
Änderungen der Freiwilligen Versicherung sind immer zum Monatsende möglich.

An den Leistungen ändert sich grundsätzlich nichts. Freiwillig Versicherte erhalten immer, unabhängig von der gewählten Versicherungssumme, Leistungen für  medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation in vollem Umfang. Die Anpassung der Versicherungssumme beeinflusst die Höhe der Geldleistungen, die die BGHM im Versicherungsfall erbringt.  

Einen Überblick über die Leistungen der FUV erhalten Sie hier.
 

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Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung

mitgliederservice@bghm.de

06131 - 802 18000