Wichtige Änderungen ab 1. Januar 2023
Was ändert sich?
Die Berechnung des Jahresbeitrags zur Freiwilligen Versicherung (FV) ergab sich bisher aus der Versicherungssumme, der halben Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß.
Ab dem 1. Januar 2023 wird anstatt der halben Gefahrklasse des Unternehmens wieder die volle Gefahrklasse zur Beitragsberechnung herangezogen.
Warum sind die Änderungen erforderlich?
Im Jahr 2011 erfolgte die Fusion zwischen der Holz BG, MM BG und BG Metall Nord/Süd.
Gemeinsam getroffene Regelungen, die die Beitragsgestaltung übergangsweise vereinheitlicht haben, laufen Ende 2022 aus. Hierdurch ergeben sich ab dem 1. Januar 2023 Änderungen in der Beitragsrechnung der Freiwilligen Versicherung.
Was bedeutet das?
Bisher (Beispiel)
30.000 € | Versicherungssumme |
x 1,14 | halbe Gefahrklasse |
x 4,88 | Beitragsfuß des Umlagejahres |
/ 1.000 | |
= 166,90 € | Jahresbeitrag |
Ab 1. Januar 2023 (Beispiel)
30.000 € | Versicherungssumme |
x 2,27 | volle Gefahrklasse |
x 4,88 | Beitragsfuß des Umlagejahres |
/ 1.000 | |
= 332,33 € | Jahresbeitrag |
Die Leistungen der Freiwilligen Versicherung
Medizinische Rehabilitation
- Erstversorgung
- Ärztliche/zahnärztliche Behandlung
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel
- Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel
- ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zuzahlungen der Versicherten
- direkte Abrechnung Kosten durch die Vertragspartner mit der BGHM
Soziale & Berufliche Rehabilitation
- Beratung
- behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Aus- und Fortbildung
- Wohnungshilfe (Umbau der Wohnung, der Sanitäreinrichtungen, etc.)
- behinderungsgerechte Umbauten von Fahrzeugen (Kfz-Hilfe)
- Hilfen zur Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben
Geldleistungen
- Verletztengeld
- Renten an Versicherte
- Renten an Hinterbliebene
- Übernahme von Reisekosten und notwendigen Haushaltshilfen
Wie können Sie die Beitragserhöhung abfangen?
Anpassen
Versicherungssumme bis zur Mindestversicherungssumme senken. Änderungen der Versicherungssumme sind problemlos zum Ende eines Monats möglich. Die Anpassung beeinflusst lediglich die Höhe der Geldleistungen, wie z.B. Verletztengeld oder Renten. Die Leistungen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation bleiben trotz Anpassung unverändert
Kündigen
Kündigungen sind problemlos zum Ende eines Monats möglich.
Der FV-Beispielrechner
Hier können Sie eine Versicherungssumme wählen und den Beitrag beispielhaft berechnen.
Ab wann greifen die Änderungen?
Die Berufsgenossenschaft handelt nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung, sodass der Beitrag nach der neuen Berechnungsgrundlage erst im Mai 2024 fällig wird. Im Jahr 2023 erfolgt die Berechnung für das Jahr 2022 noch nach der bisherigen Berechnungsgrundlage.
Alle Neuerungen auf den Punkt:
Ab 1. Januar 2023 ist bei der Beitragsberechnung, anstatt der halben Gefahrklasse des Unternehmens wieder die volle Gefahrklasse anzusetzen.
Die BGHM ist durch Fusionen mehrerer Berufsgenossenschaften entstanden. Regelungen, die die Beitragsgestaltung übergangsweise vereinheitlicht haben, laufen zum 31. Dezember 2022 aus.
Der Beitrag für Ihre Freiwillige Versicherung wird sich erhöhen.
Die Berufsgenossenschaft handelt nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung, so dass der Beitrag für das Jahr 2023 erst im April 2024 berechnet wird. Im Jahr 2023 erfolgt die Berechnung für das Jahr 2022 noch nach der bisherigen Berechnungsgrundlage.
Um die Beitragserhöhung zu reduzieren, können Sie zum Beispiel Ihre Versicherungssumme anpassen.
Sofern diese Option nicht in Frage kommt, haben die freiwillig Versicherten die Möglichkeit die FUV zu kündigen.
Änderungen der Freiwilligen Versicherung sind immer zum Monatsende möglich.
An den Leistungen ändert sich grundsätzlich nichts. Freiwillig Versicherte erhalten immer, unabhängig von der gewählten Versicherungssumme, Leistungen für medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation in vollem Umfang. Die Anpassung der Versicherungssumme beeinflusst die Höhe der Geldleistungen, die die BGHM im Versicherungsfall erbringt.
Einen Überblick über die Leistungen der FUV erhalten Sie hier.