Gefahrtarif

Der Gefahrtarif verfolgt den Zweck, das Unfallrisiko in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die im Gefahrtarif aufgeführten Gefahrklassen bilden eine wesentliche Grundlage zur Berechnung der Beiträge.

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Zum 1. Januar 2025 tritt bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ein neuer Gefahrtarif in Kraft.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gefahrtarif

Der Gefahrtarif ist ein wichtiger Baustein des umlagefinanzierten Beitragssystems der gesetzlichen Unfallversicherung. Er verfolgt den Zweck, das Unfallrisiko in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Zur Abstufung der Beiträge nach der Unfallgefahr werden im Gefahrtarif die Gefahrklassen für die verschiedenen Gewerbezweige der BGHM festgestellt.

Beim Gefahrtarif der BGHM handelt es sich um einen Gewerbezweigtarif. Das bedeutet, dass Gefahrtarifstellen aus Gewerbezweigen gebildet werden, die ein gleiches oder vergleichbares Unfallrisiko tragen. Dadurch werden die gewerbetypischen Gefahren im Gefahrtarif erfasst.

Der Gefahrtarif wird von der Vertreterversammlung geprüft und beschlossen. Um wirksam zu werden bedarf er der Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Weil sie verpflichtet ist, spätestens alle sechs Jahre einen neuen Gefahrtarif aufzustellen, um die geltenden Gefahrklassen an die aktuellen Entwicklungen in den Gewerbezweigen anzupassen. Zum 01.01.2025 tritt daher ein neuer Gefahrtarif in Kraft.

Die Gefahrklassen geben den durchschnittlichen Grad der Unfallgefahr der in den jeweiligen Gewerbezweigen zusammengeschlossenen Unternehmen wieder.

Sie werden durch die Gegenüberstellung von Entschädigungsleistungen (z. B. Kosten für Heilbehandlung, Renten an Versicherte) und den gezahlten Arbeitsentgelten eines Gewerbezweigs im Beobachtungszeitraum berechnet. Der Beobachtungszeitraum bei der BGHM beträgt vier Jahre.

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Einnahmen nach den Ausgaben zu bemessen, das heißt die Einnahmen müssen den Bedarf des abgelaufenen Kalenderjahres decken. Maßstab für die Aufteilung dieses Bedarfs sind die Arbeitsentgelte, der Beitragsfuß und die Gefahrklassen. Ein neuer Gefahrtarif generiert daher keine höheren Einnahmen, sondern verteilt diese lediglich neu.

Die Veranlagung eines Unternehmens zu den Gefahrtarifstellen bestimmt sich durch die Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig. Diese richtet sich nach Art und Gegenstand des Unternehmens.

Die Gefahrklasse spiegelt nicht die konkret-individuellen Gefahrensituationen in einem einzelnen Unternehmen wider, sondern die des ganzen Gewerbezweiges bzw. der ganzen Gefahrtarifstelle. Eine Erhöhung der Gefahrklasse resultiert daher entweder aus einer Zunahme der Entschädigungsleistungen bei nicht gleichzeitig angemessener Erhöhung der Entgelte oder bei einer Reduzierung der Entgelte bei nicht gleichzeitig angemessenem Rückgang der Entschädigungsleistungen.

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