Fahrsicherheitstrainings für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs

Fahrradfahrer
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Was ist das Ziel eines Fahrsicherheitstrainings für Fahrräder?

Das Sicherheitstraining besteht in der Regel aus theoretischen Inhalten z.B. zum Verhalten im Straßenverkehr und der sicheren Ausstattung des Fahrrads sowie praktischen Fahrübungen mit dem teilnehmereigenen Fahrrad, E-Bike oder Pedelec. Ziel ist es, Ihre Beschäftigten für Gefahrensituationen im Straßenverkehr zu sensibilisieren, sodass sie diese zukünftig vermeiden bzw. besser bewältigen können.

Wie unterstützt die BGHM?

Die BGHM bezuschusst Fahrsicherheitstrainings für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs.

Sie können als Mitgliedsunternehmen dazu einen Anbieter Ihrer Wahl beauftragen und vorab einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme (per Mail an Sicherheitstraining@bghm.de) an die BGHM richten. Zur Prüfung, ob eine Bezuschussung des Fahrsicherheitstrainings in Betracht kommt, muss dem Antrag ein Dokument (z.B. Angebot, Lehr-/Ablaufplan o.Ä.) beigefügt werden, aus dem die geplanten Trainingsinhalte hervorgehen. Ausschlaggebend für die Zuschussgewährung ist, dass der inhaltliche Fokus des Trainings auf Sicherheit im Radverkehr liegt und nicht andere Aspekte (z. B. Spaß, Leistungssteigerung, Geschicklichkeit) im Vordergrund stehen.

Wird die Kostenübernahme bestätigt, kann im Nachgang der Zuschuss von 60 Euro je Teilnehmenden (maximal jedoch der Gesamtrechnungsbetrag) mit der BGHM abgerechnet werden.

Wir freuen uns und sagen „Danke“, wenn Sie nach Beendigung des Fahrradsicherheitstrainings den unten angefügten Evaluationsbogen ausfüllen und an sicherheitstraining@bghm.de senden.

 

Weitere Fragen?

Sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an:

Telefon: 06131 802-10999
Telefax: 06131 802-20999
E-Mail: sicherheitstraining@bghm.de