Einzelarbeitsplätze
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Alleinarbeiten ist in der modernen Arbeitswelt keine Seltenheit mehr. Es ist grundsätzlich erlaubt allein zu arbeiten, wenn sichergestellt ist, dass in einer Notsituation die Rettungskette sicher funktioniert. Besondere Vorsicht gilt aber dann, wenn „gefährliche Alleinarbeit“ verrichtet wird. Je nach der Art der Tätigkeit kann Alleinarbeit gar nicht zulässig sein oder es sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage gefordert.
Weiterführende Informationen und Downloads
- DGUV Vorschrift 1 §8 Gefährliche Arbeiten
- DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (Link: DGUV)
- DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention: Kap 2.7 Gefährliche Arbeiten"
- DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (Link: DGUV)
- DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" (Link: DGUV)