Zentrale Expositionsdatenbank
Sichere Datenbank der DGUV unterstützt Unternehmensverantwortliche kostenfrei beim Erstellen und Verwalten vorgeschriebener Expositionsverzeichnisse.
Gibt es in Ihrem Betrieb Arbeitsplätze, an denen mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B gearbeitet wird? Falls ja, können Sie die kostenfreie und digitale Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV nutzen, um Ihrer gesetzlichen Dokumentationspflicht nachzukommen.
Sichere Datenbank: die ZED
Seit Juli 2013 können Arbeitgeber die Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht nach Einwilligung der betroffenen Beschäftigten auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen.
Diese Datenbank erleichtert es Unternehmensverantwortlichen, ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen. Sie bietet die Möglichkeit, Expositionsdaten personenbezogen langfristig sicher zu speichern und steht kostenfrei zur Verfügung. Nur das jeweilige Unternehmen hat auf die entsprechenden Daten Zugriff. Voraussetzung für eine Nutzung ist eine Registrierung unter https://zed.dguv.de. Hier steht auch eine Testversion zur Verfügung, die einen ersten Eindruck über die Funktionsweise der ZED vermittelt. Auf Anfrage werden Beschäftigten, wie vorgeschrieben, die sie betreffenden Angaben ausgehändigt.
Hintergrund: Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen nach § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung ein aktualisiertes Verzeichnis mit allen Beschäftigten führen, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind, da diese Stoffe mit teilweise sehr langen Latenzzeiten zum Auftreten von Erkrankungen führen können. In das Expositionsverzeichnis sind alle durch diese Stoffe gefährdend tätigen Beschäftigten aufzunehmen. Grundlage ist hierfür die Gefährdungsbeurteilung in Zusammenhang mit den Aufnahmekriterien nach Abs. 4 der TRGS 410. Das Expositionsverzeichnis beinhaltet neben Firmen- und persönlichen Daten auch Angaben zu den verwendeten Stoffen, den jeweiligen Tätigkeitszeiträumen und der Expositionshöhe. Es wird empfohlen, auch weitere Informationen zu Branchen, Tätigkeiten sowie den technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Das Verzeichnis muss nach Ende der Exposition noch weitere 40 Jahre aufbewahrt werden. Bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen muss der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter der sie oder ihn betreffende Teil des Verzeichnisses ausgehändigt werden. Außerdem sind Beschäftigten die sie betreffenden Angaben auf Anfrage auszuhändigen.
Zentrale Expositionsdatenbank: https://zed.dguv.de