Absaugung
Treten luftgetragene Gefahrstoffe in der Atemluft der Beschäftigten auf, sind diese auf ein ungefährliches Maß zu reduzieren. Effektiv erreicht man nur durch die Erfassung der Emissionen nahe der Entstehungs- oder Freisetzungsstelle einen hinreichenden Schutz der Beschäftigten. Gefahrstoffe, die sich bereits im gesamten Raum verteilt haben, gefährden alle dort tätigen Mitarbeiter und sind zudem auch nur mit sehr großem Aufwand zu entfernen.
Was ist Absaugen?
Absaugen bedeutet, einen Luftstrom mit geeigneter Richtung, Volumen und Geschwindigkeit zu erzeugen, der die Gefahrstoffe aus dem Atembereich der Beschäftigten entfernt und über ein entsprechendes Erfassungselement in ein Rohrsystem führt. Von dort aus kann der Gefahrstoff auf verschiedene Arten gefahrlos entsorgt werden.
Worauf muss ich beim Absaugen achten?
- Die freigesetzten Stoffe können sehr unterschiedliche Eigenschaften haben.
- Sie können bei einem thermischen Prozess entstehen und so mit dem Thermikstrom nach oben getragen werden (z. B. Schweißrauche).
- Sie können auch schwerer als Luft sein und nach unten sinken (z.B. viele Lösemittel).
- Wichtig ist auch die Freisetzungsgeschwindigkeit, die bei thermischen Prozessen eher langsam ist (z. B. Schweißrauche: 0,3-0,5 m/s), bei mechanischen Bearbeitungsgängen auch sehr hoch sein kann (z. B. Schleifarbeiten: mehrere m/s).
- Bei der Auswahl von Absaugsystemen müssen diese Eigenschaften ausgenutzt oder zumindest berücksichtigt werden, um mit möglichst geringem Aufwand einen großen Effekt zu erzielen.
- Eine effektive Absaugung erfolgt, wenn sich die Freisetzung- oder Emissionsquelle innerhalb des Saugfeldes des Erfassungselementes befindet. Physikalisch bedingt, ist das Saugfeld sehr begrenzt. Damit kommt dem Anwender eine entscheidende Rolle beim Einsatz der Absaugung zu.
Wo bleiben die Schadstoffe?
Luftgetragene Stoffe sind entweder partikelförmig oder gasförmig.
Nach der Erfassung an der Austritts- oder Entstehungsstelle sind Stäube gefahrlos zu entsorgen. In der Regel werden Stäube durch einen geeigneten Abscheider aus dem Luftstrom herausgefiltert.
Für gasförmige Gefahrstoffe ist die Abscheidung aufwändiger. Das Abscheiden von Gasen ist mit vielen Filterarten nicht möglich.
Wird die abgesaugte Luft nach draußen geblasen, ist das Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten. Es legt die Konzentrationen oder Mengen von Gefahrstoffen fest, die in die Umwelt entlassen werden dürfen.
Soll die Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt werden, muss sie ausreichend gereinigt sein. Diese ist in der Regel durch Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz und Vergleich mit entsprechenden Grenzwerten nachweisbar.
Werden krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe freigesetzt, ist die Luftrückführung grundsätzlich verboten. Für verschiedene Stoffe existieren stoffspezifische Anforderungen in technischen Regeln, die Reinluftrückführung unter bestimmten Bedingungen zulassen (siehe auch TRGS 560):
- TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen (Link: BAuA)
- TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Link: BAuA)
- TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (Link: BAuA)
- TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten (Link: BAuA)
- TRGS 553: Holzstaub (Link: BAuA)
- TRGS 554: Abgase von Dieselmotoren (Link: BAuA)
- TRGS 559: Mineralischer Staub (Link: BAuA)
Betreiben und Prüfen von Absauganlagen
Bei der Inbetriebnahme einer Absauganlage ist die Wirksamkeit zu überprüfen. Das beinhaltet die Überprüfung der Anlagenparameter und die Messung der Gefahrstoffbelastung der Luft am Arbeitsplatz. Für partikelförmige Gefahrstoffe ist die Prüfung der Anlage jährlich zu wiederholen. Für rein gasförmige Stoffe fordert die Gefahrstoffverordnung eine Prüfung alle drei Jahre.
Zur Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme gehören Vollständigkeits- und Funktionsprüfung sowie eine Funktionsmessung. Die Ergebnisse der Inbetriebnahme müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist Grundlage der wiederkehrenden Prüfungen.
Zur wiederkehrenden Prüfung gehören die Überprüfung der einzelnen Anlagenteile, die Überprüfung der Funktionsfähigkeit und die Überprüfung, ob die funktionierende Anlage noch den aktuellen Anforderungen entspricht (neue technische Regeln, neue Grenzwerte).
Weiterführende Informationen und Downloads
Technische Regeln
- TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen beim Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (Link: BAuA)
- TRGS 517: Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen (Link: BAuA)
- TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Link: BAuA)
- TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (Link: BAuA)
- TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten (Link: BAuA)
- TRGS 553: Holzstaub (Link: BAuA)
- TRGS 554: Abgase von Dieselmotoren (Link: BAuA)
- TRGS 559: Mineralischer Staub (Link: BAuA)
- TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (Link: BAuA)
- DGUV Information 209-044: Holzstaub
- DGUV Information 209-046: Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe
- DGUV Information 209-077: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen
- DGUV Information 209-078: Absauganlagen einkaufen – aber richtig!
- DGUV Information 209-084: Industriestaubsauger und Entstauber
- DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (Link: DGUV)