Arbeitsmittel

Erstmalig in Verkehr gebrachte Arbeitsmittel

Die Hersteller von Arbeitsmitteln (z. B. konventionelle oder CNC-Maschinen, Bearbeitungszentren aber auch Integrierte Fertigungssysteme und einfache Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Leitern) sind für die sicherheitsgerechte Konstruktion von Arbeitsmitteln verantwortlich.
Neue Arbeitsmittel müssen dem Produktsicherheitsgesetz entsprechen. In Abhängigkeit vom Arbeitsmittel legt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) selbst die grundlegenden Sicherheitsanforderungen fest oder verweist auf die Verordnungen zum ProdSG (für Maschinen z. B. auf die 9. Verordnung zum ProdSG). Bestehen Unsicherheiten ob z. B. ein neu eingekauftes Arbeitsmittel aus sicherheitstechnischer Sicht Mängel aufweist, geben unsere Experten gerne Hilfestellung zu sicherheitstechnischen Fragestellungen.

Arbeitsmittel im Betrieb müssen für die Nutzung geeignet sein

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz betrifft alle Arbeitsmittel, die im Betrieb verwendet werden. Dies beginnt bereits beim Einkauf eines Arbeitsmittels. Hierbei ist die DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung von wesentlicher Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen betreffen die Themen "Einkauf von Arbeitsmitteln", "Benutzen von Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung (bestimmungsgemäße Verwendung)" und "Nachrüsten von Altmaschinen oder Altanlagen" (Einhaltung des Standes der Technik).
Für alle oben genannten Themen bieten Ihnen die Experten der BGHM gerne ihre vielfältige Hilfe an.
Normen, die den Stand der Technik beschreiben, insbesondere die Norm DIN EN ISO 12100 und die produktspezifischen Typ C-Normen sind erhältlich im Beuth-Verlag.

Hilfreich könnte hierfür das Positionspapier „Sicherheit von Altmaschinen“ sein.