Information zu Anschlagpuffern
Information an die gemäß §28 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Prüfung von Kranen ermächtigten Sachverständigen:
Wir haben Kenntnis darüber erhalten, dass es in einem Unternehmen am 09.11.2015 zu einem Beinahe-Unfall gekommen ist:
Zuständiger Fachreferent
Dietmar Kraus
Abteilung Technologien Holz und Metall
Sachgebiet Krane und Hebetechnik, Intralogistik
Arcadiastraße 8
40472 Düsseldorf