Winden, Hub- und Zuggeräte
Winden, Hub- und Zuggeräte dienen dem Heben, Senken, Ziehen, Spannen oder Drücken von Lasten mittels:
- Seilen durch – Trommeln, – Triebscheiben, – Spille, – Klemmbacken oder von Hand über Rollen
- Ketten durch – Kettensterne, – Kettennüsse, – Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen
- Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke.
Ihre Anwendung finden Winden, Hub- und Zuggeräte in nahezu allen Branchen und in einer weiten Palette von einfachen bis hin zu hoch-anspruchsvollen Ausführungsformen.
Achtung!
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Handhebelzügen als Anschlagmittel ist unzulässig (siehe hierzu das Positionspapier unter dem Fach-Thema Handhebelzüge).
- Elektrokettenzüge ohne Fahrwerk unterliegen der DGUV Vorschrift 54.
- Werden Elektrokettenzüge mit mind. einer zusätzlichen Bewegungsrichtung zur Hubrichtung ausgestattet ( z.B. durch Anbringen eines Fahrwerks), so werden sie zu Kranen und unterliegen der DGUV Vorschrift 52.
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Weiterführende Informationen und Downloads
- 9. ProdSV - (Link: juris) (entspricht Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
- ArbSchG (Link: juris)
- BetrSichV (Link: juris)
- TRBS-1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (Link: DGUV)
- TRBS-1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (Link: DGUV)
- TRBS-1203 Zur Prüfung befähigte Personen (Link: DGUV)
- TRBS 2121 Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (Link: BAuA)
- Neue Europäische Maschinenverordnung (Link: eur-lex)
- DIN EN 1494 Fahrbare oder ortsveränderliche Hubgeräte und verwandte Einrichtungen (Link: DIN)
- DIN EN 1570 Sicherheitsanforderungen an Hubtische (Link: DIN)
- DIN EN 14492 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke (Link: DIN)