Information zur Verwendung von Handhebelzügen als Anschlagmittel am Kran
Handhebelzüge sollen generell nicht als Anschlagmittel an Kranen verwendet werden. Vor allem an Kranen mit Auslegern wie z.B. Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen sind die möglichen Höchstbelastungen in der betrieblichen Praxis nicht ermittelbar.
Die mechanischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Anschlagmittel werden von Handhebelzügen (umgangssprachlich als Kettenzüge, Ratschenzüge etc. bezeichnet) eindeutig nicht erfüllt.
Begründung:
- Die Bruchdehnung der im Handhebelzug verwendeten Lastkette ist zu gering, da diese als feintolerierte Hebezeugkette konzipiert ist. Diese wird über ein Kettenrad im Gehäuse des Handhebelzuges geführt und stellt daher kein Anschlagmittel dar; (Beispielhaft findet sich in der Betriebsanleitung eines namhaften Herstellers unter „Sachwidriger Verwendung“ der Hinweis: „Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schlingkette) verwendet werden“.
- Der Sicherheitsfaktor des Handhebelzuges ist zu gering, d. h. es können z. B. keine zusätzlichen Kräfte aus der Dynamik, die durch das Verwenden als Anschlagmittel u. a. herrühren und beim Heben und Bewegen von Lasten zwangsläufig auftreten, aufgenommen werden.
- Es fehlt eine ausreichende Dauerschwingfestigkeit des Handhebelzuges.
- Eine Funktions- und Strukturanalyse mit Hebelzügen verschiedener Hersteller (mit Lastdruckbremse bestehend aus Bremsvorrichtung und Sperrwerk) im Freileitungsbau im Jahr 2014 zeigte, dass die Funktion der Lastdruckbremse vom belasteten als auch unbelasteten Zustand abhängig ist. Durch die Dynamik des Kranes können Lastschwingungen mit einer relativ großen Amplitude und/oder mit hoher Frequenz entstehen. Es ist zunächst mit einer Entlastung des Antriebsstrangs und schließlich infolge der Dynamik mit einer Umkehr des von der Lastseite auf die Antriebswelle einwirkenden Drehmomentes zu rechnen. Dies kann im Extremfall zum Lüften der Lastdruckbremse führen. Unter weiterhin sehr ungünstigen Bedingungen ist es denkbar, dass sich ein schwingendes System aufbaut, in dem die Lastdruckbremse permanent zwischen geschlossenem Zustand und gelüftetem Zustand wechselt. Aufgrund der Dynamik wäre dann auch mit deutlich größeren Schnittgrößen im Antriebsstrang als bei statischer Betrachtung zu rechnen. In der Folge würde die Last durchrutschen.
Beschluss:
Das Verwenden von Handhebelzügen als Anschlagmittel am Kran ist unzulässig.
Hinweis:
Zum Feinjustieren der Neigung oder der Position von Lasten eignen sich z.B.:
- Anschlagmittel Spindelspanner
- Anschlagmittel „Bypass“-Kettengehänge
- Zwei Einzel-Krane (z.B. Brückenkrane)
- Einen Kran mit zwei Laufkatzen / Hubwerken einsetzen
- Traverse mit manuellen oder motorisch verschiebbaren Anhängepunkten (Balancer-Traverse)
- Verschiebegewicht an Last (von Konstruktion vorzusehen)
- Zuführhilfen wie z.B. Indexbolzen an Last und / oder Gegenstück