Information zur Personenbeförderung mit Fahrzeugkranen
Der Kranführer darf Personen mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung nicht befördern!
Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ist die Mitteilung mindestens 2 Wochen vor der geplanten Beförderung erforderlich. Der Unternehmer hat die mitgeteilten sicherheitstechnischen Maßnahmen durchzuführen.
Die Mitteilung mindestens 2 Wochen vor der geplanten Personenbeförderung hat das Ziel, der Berufsgenossenschaft die Möglichkeit zu geben, die vom Unternehmer geplanten Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.
Spezielle Regelungen für Fahrzeugkrane
Fahrzeugkrane werden in der Praxis sehr kurzfristig auch zum Personentransport eingesetzt. Das hier beschriebene, bewährte Verfahren hat das Ziel, Mitgliedsbetriebe auch bei kurzfristig notwendigen Einsätzen im Einzelfall nicht außerhalb der Vorschriften arbeiten zu lassen.
Grundsätzlich ist die schriftliche Mitteilung der Personenbeförderung vor jedem Einsatz notwendig. Falls aus besonderen Gründen diese Mitteilung mindestens 2 Wochen vorher nicht möglich ist, kann die Mitteilungsfrist verkürzt werden, wenn mindestens die im u.a. Anschreiben genannten Maßnahmen eingehalten sind. Der Unternehmer verpflichtet sich vorher schriftlich gegenüber seiner Berufsgenossenschaft, diese Maßnahmen durchzuführen.
In diesem besonderen Fall kann die Mitteilung in einer kürzeren Frist als 2 Wochen vor dem geplanten Einsatz erfolgen.
Hinweis: Diese Verfahrensweise wurde bereits durch den Fachausschuss „Hebezeuge“ im Jahre 2001 als geeignet angesehen.
Das nachfolgende Musterschreiben kann von den jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften für diese Verfahrensweise verwendet werden. Dieses ist vom Unterzeichner mit seiner Unterschrift versehen und an die zuständige Berufsgenossenschaft zurückzusenden.
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Zuständiger Fachreferent
Dietmar Kraus
Abteilung Technologien Holz und Metall
Sachgebiet Krane und Hebetechnik, Intralogistik
Arcadiastraße 8
40472 Düsseldorf