Netztrenneinrichtungen / Hauptschalter

Kraftbetriebene Arbeitsmittel und Maschinen müssen nach Maschinen-Richtlinie mit einer Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) zum Abschalten des Arbeitsmittels bzw. der Maschine (Trennen von jeder einzelnen Energiequelle) ausgerüstet sein.

Sie muss abschließbar sein, falls eine Wiedereinschaltung eine Gefahr für Personen verursachen kann. Insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten, wenn die Netztrenneinrichtung nicht von jeder Arbeitsstelle aus überwacht werden kann, muss die Abschließbarkeit der Netztrenneinrichtung gewährleistet sein.

Netztrenneinrichtungen-Hauptschalter. Foto: BGHM
Abschließbare Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) und Not-Aus-/Not-Halt-Einrichtung
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Netztrenneinrichtungen-Hauptschalter. Foto: BGHM
Hauptschalter mit Not-Aus- oder Not-Halt-Funktion, abschließbar in der Aus-Stellung, ein Vorhängeschloss reicht aus
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Abweichend von den vorstehenden Anforderungen ist es zulässig, dass bestimmte Kreise nicht von ihrer Energiequelle getrennt werden, z. B. um Teile in ihrer Position zu halten, um Daten zu sichern oder um die Beleuchtung innen liegender Teile zu ermöglichen. Dabei ist die Sicherheit des betroffenen Personals zu gewährleisten.

Für ältere kraftbetriebene Arbeitsmittel gilt nach Betriebssicherheits-Verordnung, dass Befehlseinrichtungen, die Einfluss auf die sichere Verwendung der Arbeitsmittel haben, insbesondere

  • als solche deutlich erkennbar, außerhalb des Gefahrenbereichs angeordnet und leicht und ohne Gefährdung erreichbar sein müssen und ihre Betätigung zu keiner zusätzlichen Gefährdung führen darf,
  • sicher beschaffen und auf vorhersehbare Störungen, Beanspruchungen und Zwänge ausgelegt sind
  • und gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes Betätigen gesichert werden können.

Wenn ältere kraftbetriebene Arbeitsmittel (Altmaschinen) diese Kriterien nicht erfüllen, besteht eine Nachrüstpflicht.

Netztrenneinrichtungen müssen an jedem Anschluss der Stromversorgung des Arbeitsmittels vorgesehen werden und einer der folgenden Art genügen:

  • Lasttrennschalter, mit oder ohne Sicherungen;
  • Schaltgerät oder Leistungsschalter mit Trenneigenschaften;
  • jedes andere Schaltgerät nach einer IEC-Produktnorm für dieses Gerät, welches die Anforderungen an Trenneinrichtungen und die geeignete Gebrauchskategorie und/oder die in den Produktnormen festgelegten Beanspruchungsanforderungen erfüllt;
  • eine Stecker/Steckdosen-Kombination für eine Stromversorgung mit flexiblen Leitungen.

Die Netztrenneinrichtung muss folgende Merkmale aufweisen,

  • Bedienbarkeit nur von außerhalb des Gefahrbereichs des Arbeitsmittels / der Maschine
  • er darf nur eine Aus- und eine Ein-Stellung besitzen
  • eindeutige Schalterstellungsanzeige, beschriftet mit O und I
  • in der Aus-Stellung muss er z. B. durch Vorhängeschlösser abschließbar sein (Vermeidung des versehentlichen Einschaltens z. B. während der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, für Altmaschinen besteht eine Nachrüstpflicht)
  • Trennen aller aktiven Außenleiter
  • die Handhabe soll in schwarz oder grau ausgeführt sein
  • Übernimmt der Hauptschalter auch die Not-Aus- oder Not-Halt-Funktion, so muss das Bedienteil rot und der Hintergrund gelb sein. 

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