Physikalische Einwirkungen

Auf einen menschlichen Körper wirken viele äußere Einflüsse ein.
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In der Prävention und der Gefährdungsbeurteilung nehmen die physikalischen Einwirkungen einen großen Raum ein, weil sie während der Arbeit besonders breit gefächert auftreten.

Zu den physikalischen Einwirkungen zählen unter anderem:

Diese Einwirkungen können als "physikalische Noxen" (physikalische, krankheitserregende Ursachen) wirken und zu möglichen Beeinträchtigungen von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit führen. Je nach Intensität oder Dosis einer Noxe kann eine gesundheitsschädigende oder krankheitsauslösende Wirkung für ein oder mehrere Organe im menschlichen Körper entstehen.

Vibrationen können als Hand-Arm- oder als Ganzkörper-Vibrationen zu Knochen und Gelenkschäden oder Wirbelsäulenschäden führen. Ionisierende Strahlung kann innere Erkrankungen oder Verbrennungen auslösen. Hochfrequente Felder ziehen eher thermische Effekte nach sich, niederfrequente Felder sind verantwortlich für Reizwirkungen. Implantate könnten ebenfalls negativ beeinflusst werden. Optische Strahlungen aus künstlichen oder natürlichen Quellen gefährden vor allem die Haut und die Augen. Die Empfindung einer gegebenen Klimasituation kann positiv oder negativ sein. Negative Klimawirkungen reichen von einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit über Unbehagen bis zu Überlastungen des Herz-Kreislauf-Systems.

Prävention

In bisher vier EG-Richtlinien über Mindestvorschriften zum Thema Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und zum Schutz vor physikalischen Einwirkungen wird der gleichbedeutende Begriff "physikalische Agenzien" (englisch: physical agents) verwendet. Diese EG-Richtlinien werden in Deutschland durch entsprechende Verordnungen nach § 18 ArbSchG in nationales Recht umgesetzt, wie seit 2007 über die LärmVibrationsArbSchV und seit 2010 über die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Überwiegend werden hier Präventionsbestimmungen, zum Teil in erweiterter Form, vorgegeben, deren Umsetzung sich zum Beispiel im Bereich des Lärms in Deutschland auf eine lange Tradition des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stützen kann. Ziel ist es, die Gefährdungen nach dem Prinzip "TOP" – technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahmen – zu reduzieren.

Hilfreich und mit Vermutungswirkung versehen, sind ergänzende Informationen wie die Technischen Regeln TRLV Lärm und TRLV Vibrationen. Weitere Technische Regeln sind in Vorbereitung.

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