Gasschweißen – Sicherheitseinrichtung

Gefährdungen durch Flammendurchschlag, Gasrücktritt oder Nachströmen von Gas sind zu verhindern.

Dazu sind Entnahmestellen

  • an Verteilungsleitungen mit der Gasart und dem Druck entsprechenden Sicherheitseinrichtungen (Entnahmestellensicherungen) und
  • an Einzelflaschenanlagen mit der Gasart und der Betriebsweise entsprechenden Sicherheitseinrichtungen (Einzelflaschensicherungen) 

auszurüsten.

Dies wird beispielsweise erreicht, wenn Sicherheitseinrichtungen gemäß der Norm DIN EN ISO 5175-1 „Gasschweißgeräte - Sicherheitseinrichtungen - Teil 1: Mit integrierter Flammensperre“ eingesetzt werden.

An eine Sicherheitseinrichtung darf nur ein Verbrauchsgerät angeschlossen sein. Als ein Verbrauchsgerät gilt auch ein Gerät mit mehreren Brennern, sofern diese eine Einheit bilden, zum Beispiel eine Brennschneidmaschine.