Stichwortverzeichnis
EU-Richtlinien (ehem. EG-Richtlinien)
Europäische Richtlinien sind rechtsverbindlich und müssen von allen Mitgliedstaaten innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden.
Bei Europäischen Richtlinien muss zwischen „Binnenmarkt-Richtlinien“ nach Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und „Arbeitsschutz-Richtlinien“ nach Artikel 153 AEUV unterschieden werden. Binnenmarktrichtlinien sind in allen Mitgliedsstaaten 1:1 umzusetzen, bei den Arbeitsschutzrichtlinien haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit auch strengere Forderungen zu verwirklichen.
Hier finden Sie die EG-Richtlinien zusammengestellt, die für Unternehmen der Holz- und Metallbranche relevant sind. Listen aller EG-Richtlinien finden Sie auf den Internetseiten der BAuA und der Europäischen Union.