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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 089

Schutzhandschuhe für Tätigkeiten mit gefährlichen Chemikalien

Hand im Schutzhandschuh hält Erlenmeyerkolben
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Vor Beginn der Tätigkeiten müssen Unternehmerinnen und Unternehmer die auftretenden Gefährdungen ermitteln, beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen auswählen.
  • Schutzhandschuhe gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und sind immer dann einzusetzen, wenn die Gefährdungen durch vorrangige Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden können. Die Beseitigung der Gefahrenquelle/Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen haben immer Vorrang vor PSA (Maßnahmenhierarchie)!
  • Geeignete Schutzhandschuhe sind anhand der Gefährdungen und weiterer Kriterien wie Griffigkeit, Fingerbeweglichkeit und Veranlagung der nutzenden Person auszuwählen und zur Verfügung zu stellen.
  • Bei der Auswahl sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, der Betriebsrat und die Personen, die die Handschuhe nutzen, miteinbezogen werden. Auch Hersteller von Schutzhandschuhen können Unterstützung bieten.
  • Arbeitsbereiche, in denen Schutzhandschuhe benutzt werden müssen, sind mit dem Gebotszeichen „Handschutz benutzen“ zu kennzeichnen.
  • Wenn die Gefahr besteht, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden (z. B. an offenen Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen), ist das Tragen von Schutzhandschuhen verboten (Gefährdungsbeurteilung)!
Sicherheitszeichen Gebote Handschuh benutzen
© BGHM
Verbotszeichen Benutzen von Handschuhen verboten
© BGHM
  • In der Praxis hat es sich bewährt, einen tätigkeitsbezogenen Hand- und Hautschutzplan mit allen für diesen Arbeitsbereich notwendigen persönlichen Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe und Hautmittel) auszuhängen.
  • Bei der Feuchtarbeit müssen flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden. In Abhängigkeit vom regelmäßigen zeitlichen Anteil an Feuchtarbeit ist Arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten:
  • Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung zu den ausgewählten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
© BGHM
  • Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung zu den ausgewählten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Kennzeichnung

  • Schutzhandschuhe müssen das CE-Zeichen tragen.
  • Das Piktogramm „aufgeschlagenes Buch“ weist auf wichtige Informationen des Herstellers hin, die zu beachten sind.
© BGHM
© BGHM

Auswahl von Handschuhen:
Chemische Gefährdungen, Piktogramm „Erlenmeyerkolben“:

  • Chemikalienschutzhandschuhe (CSH) werden bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe sowie bei Tätigkeiten im feuchten Milieu eingesetzt.
  • Aufgrund der Wechselwirkung zwischen Chemikalie und Handschuhmaterial (Penetration, Permeation, Degradation) bieten CSH nur einen zeitlich begrenzten Schutz.
  • Der Beginn der Permeation (molekulare Durchdringung) ist mit dem bloßen Auge nicht erkennbar!
  • Die Durchbruchzeit entspricht nicht der maximalen Tragedauer in der Praxis. Abhängig von weiteren eingesetzten Arbeitsstoffen und den Arbeitsplatzbedingungen ist die maximale Tragedauer kürzer.
© BGHM
  • Die Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen ist abhängig von der chemischen Beständigkeit gegenüber festgelegten Prüfchemikalien.
  • Kennzeichnung: Erlenmeyerkolben-Piktogramm mit drei verschiedenen Typen:
© BGHM
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  • Die Zuordnung der Prüfchemikalie(n) erfolgt anhand der/des unter dem Piktogramm stehenden Kennbuchstaben/s mit folgender Liste:

Stand: 10/2019