Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung und sind immer dann auszuwählen, wenn nach Substitutionsprüfung, technischen und organisatorischen Maßnahmen ein Restrisiko verbleibt. Ihre Einsatzgebiete umfassen:
- chemische Gefährdungen
- physikalische Gefährdungen, z. B. mechanische, thermische oder elektrische Gefährdungen,
- biologische Gefährdungen.
Es gibt keinen Schutzhandschuh, der vor allen Gefährdungen schützt. Je nach Bauart und Material können die unterschiedlichsten Schutzziele erreicht werden. Als Materialien kommen vor allem Kunststoffe (Elastomere, Thermoplaste, Laminate), Gestricke/Gewebe (auch beschichtet) sowie Leder zum Einsatz.
Schutzhandschuhe weisen anhand ihrer Kennzeichnung aus, gegen welche Gefahren sie schützen. Bestandteil der Kennzeichnung sind neben dem CE-Zeichen auch die spezifischen Piktogramme. Die im Holz- und Metallbereich gängigsten sind:
- Piktogramm 1: Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken (EN ISO 374 / EN16523-1; Kunststoffe, u.a. die Elastomere Nitril, Latex, Neopren, Butyl und Fluorkautschuk)
- Piktogramm 2: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, wie Abrieb-, Schnitt-, Weiterreiß- und Durchstichfestigkeit (EN 388 / ISO 13997; Leder sowie Gestricke/ Gewebe, auch beschichtet)
- Piktogramm 3: Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (EN 407), wie Hitze und/oder Feuer (Leder / Gewebe / Gestricke aus speziellen hitzebeständigen Garnen)
Für einige Gefährdungsarten wie z. B. mechanische und chemische Risiken, Hitze und Feuer und Kälte werden zusätzlich dem Piktogramm die geprüften Eigenschaften und das dort erzielte Leistungsniveau hinzugefügt. Diese helfen dabei, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestimmten Handschuh auszuwählen.
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Auswahl eines geeigneten Schutzhandschuhs von besonderer Bedeutung. Informationen hierzu sind im Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt. Ein Ablaufdiagramm zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe enthält die Anlage 8 der TRGS 401. Weitere Auswahlhilfen bietet die DGUV Information 212-007 „Chemikalienschutzhandschuhe“ mit der in Anhang 1 enthaltenen Checkliste zur Auswahl von Schutzhandschuhen. Die Einbeziehung der Beschäftigten bereits bei der Auswahl der Schutzhandschuhe ist ein wesentlicher Faktor für eine gute Trageakzeptanz.
In der Betriebsanweisung finden die Beschäftigten Hinweise, welche Schutzhandschuhe bei Ihren Tätigkeiten geeignet sind.
Gebotszeichen "Handschutz benutzen"
Schutzhandschuhe müssen in Bereichen benutzt werden, die mit dem Gebotsschild "Schutzhandschuhe tragen" gekennzeichnet sind.
Verbotszeichen "Schutzhandschuhe tragen verboten"
Besteht die Gefahr, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden, z. B. an offenen Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen, ist der Einsatz von Schutzhandschuhen verboten.
Handschuhe tragen – aber richtig
In der Praxis zeigt sich, dass ein optimaler Schutz beim Tragen von Schutzhandschuhen nur dann erreicht werden kann, wenn die Handschuhe auch sachgerecht verwendet werden. Die wichtigsten Regeln beim Umgang mit Schutzhandschuhen sind nachfolgend aufgeführt:
- Ausschließlich die für die Tätigkeit nach Gefährdungsbeurteilung vorgesehenen Schutzhandschuhe benutzen
- Information der herstellenden Firma beachten
- Ausschließlich unbeschädigte, innen saubere und trockene Schutzhandschuhe benutzen
- Schutzhandschuhe nur mit sauberen, trockenen Händen anziehen
- Verschwitzte Schutzhandschuhe wechseln und trocknen lassen
- Ausschließlich persönlich zugeordnete Schutzhandschuhe benutzen
- Einmalhandschuhe nur einmal verwenden
- Maximale Tragedauer von Chemikalienschutzhandschuhen beachten, zuvor auf Defekte prüfen
- Stulpe von Chemikalienschutzhandschuhen umschlagen
- Chemikalienschutzhandschuhe vor dem Ausziehen reinigen
- Nach Verwendung von Säuren oder alkalihaltigen Produkten: Schutzhandschuhe unter fließendem Wasser abspülen und mit einem sauberen Tuch abtrocknen
- Nach Verwendung von Lösemitteln mit trockenem Tuch abwischen; keine zusätzlichen Lösemittel zur Reinigung verwenden
- Benutzte Handschuhe so ausziehen, dass ein Kontakt mit den anhaftenden Arbeitsstoffen vermieden wird
- Vorgesetzte oder die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt bei Hautproblemen informieren
- Handschuhe gemäß Produktinformation der herstellenden Firmen sachgerecht lagern
- Bei Hautproblemen Vorgesetzten und Betriebsarzt informieren
Weiterführende Informationen und Downloads
Weiterführende Informationen
- DGUV Regel 112-195
bisher BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen - DGUV Regel 113-013
Tätigkeiten mit Epoxidharzen (Link: DGUV) - DGUV Information 209-022
Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen (Link: DGUV) - DGUV Information 212-007
„Chemikalienschutzhandschuhe“ (bisher BGI/GUV-I 868)(Link: DGUV) - DGUV Information 212-017
Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Link: DGUV) - Tipps für eine gesunde Haut - Hautschutz für Beschäftigte in Metallbetrieben und in der Holzbranche
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Schutzkleidung (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Hautschutz (Link: DGUV)
- DGUV: Prävention von Hautkrankheiten (Link: DGUV)
- IFA: Kühlschmierstoffe - Hautschutz (Link: DGUV)
- IFA: Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung (Link: DGUV)
- Hautschutzplan (Link: DGUV)