Reinigung und Pflege
Hautreinigung
Die Hautreinigung zählt zu den grundlegenden Maßnahmen der persönlichen Arbeitshygiene, um anhaftende Verschmutzungen vor den Arbeitspausen und nach der Arbeit zu entfernen. Aber: Jede Hautreinigung irritiert die Haut. Insbesondere bei der häufigen Verwendung von Hautreinigungsmitteln mit stark entfettenden Tensiden, Reibe- oder Lösemitteln können berufsbedingte Hauterkrankungen entstehen.
Gebotszeichen "Hände waschen"
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Auch die Hautbelastung "Verschmutzung" muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Zum "Schutz vor Verschmutzung" ist entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach den technischen Schutzmaßnahmen zu prüfen, ob durch das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe die Verschmutzung vermieden oder verringert werden kann.
Können oder dürfen aus arbeitstechnischer Sicht keine Schutzhandschuhe getragen werden, kann die Anwendung spezieller Hautschutzmittel zur Erleichterung der Hautreinigung beitragen, so dass auf den Einsatz reibemittel- oder sogar lösungsmittelhaltiger Reinigungsmittel verzichtet werden kann.
Bürsten und lösungsmittelhaltige Arbeitsstoffe sollten zur Hautreinigung grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Reibekörperhaltige Reinigungsmittel sind zu vermeiden und sollten so selten wie möglich angewendet werden. Immer sollte den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, sich auch mit reibekörperfreien Reinigungsmitteln zu waschen.
Zur effektiven Hautreinigung ist auch ein korrekter Waschprozess wichtig:
© BGHM
Nach dem Reinigungsvorgang müssen die Hände sorgfältig getrocknet werden.
Trocknen Sie Ihre Hände nach dem Reinigungsprozess gründlich (auch in den Fingerzwischenräumen) ab. Verwenden Sie dabei aus hygienischen Gründen keine „Gemeinschaftshandtücher“, sondern möglichst weiche, saugfähige Papiertücher oder Handtuchrollen. Heißlufttrockner sollten vermieden werden, weil bei deren Anwendung die Gefahr besteht, dass sich eventuell noch auf der Haut befindliche Tensidreste aufkonzentrieren.
Hautpflege
Die regelmäßige Anwendung von Hautpflegemitteln in der arbeitsfreien Zeit spielt in der Prävention von Hauterkrankungen eine maßgebliche Rolle. Sie sollen nach einer Hautschädigung den natürlichen Regenerationsprozess der Haut unterstützen. Dies ist nicht nur in Verbindung mit Hautschutzmitteln wichtig, sondern auch nach dem Tragen von Schutzhandschuhen. Hautpflegemittel werden in der arbeitsfreien Zeit, d.h. in längeren Pausen und am Arbeitsende angewendet.
Hautpflegemittel sollten nicht anstelle von Hautschutzmitteln während der Arbeit benutzt werden, da ihre pflegenden Bestandteile die hautschädigenden Wirkungen von Arbeitsstoffen verstärken können.
Hautpflegemittel werden abhängig vom aktuellen Hautzustand ausgewählt. Für eine trockene, fettarme Haut sind in der Regel fettreichere Produkte und Produkte mit einem höheren Anteil an Feuchthaltesubstanzen, wie Harnstoff (Urea) geeignet. Bei verstärkter Schwitzneigung oder generell im Sommer sollten Produkte mit geringerem Fettgehalt eingesetzt werden.
Hand- und Hautschutzplan
Der Hand- und Hautschutzplan ist zusammen mit der Betriebsanweisung ein wichtiger Bestandteil der regelmäßigen arbeitsplatzbezogenen Unterweisung.
Der Hand- und Hautschutzplan sollte alle relevanten Informationen zum Schutz der Haut an einem spezifischen Arbeitsplatz, bzw. bei einer spezifischen Tätigkeit beinhalten. Dies können sein:
- Betrieb und Betriebsbereich
- Hautgefährdende Tätigkeit
- Benennung der Produkte zum Schutz der Haut, z.B.:
- Schutzhandschuhe
- Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel
- Hautdesinfektionsmittel
- Hinweise zur Anwendung der Produkte und Erklärungen zum kombinierten Einsatz, z.B. Hautreinigung ↔ Desinfektion oder Schutzhandschuhe ↔ Hautschutzmittel
- Ggf. Besonderheiten zur Lagerung der Produkte
- Verantwortlicher, bzw. Ansprechpartner
Vorlagen zur Erstellung von Hautschutzplänen werden vom Sachgebiet Hautschutz im DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstung unter www.dguv.de, Webcode d1083947 angeboten.
Weiterführende Informationen und Downloads
- DGUV Regel 112-195
Benutzung von Schutzhandschuhen - DGUV Information 209-022
Hautschutz in Metallbetrieben (Link: DGUV) - DGUV Information 212-007
„Chemikalienschutzhandschuhe“ (bisher BGI/GUV-I 868)(Link: DGUV) - DGUV Information 212-017
Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Link: DGUV) - Tipps für eine gesunde Haut - Hautschutz für Beschäftigte in Metallbetrieben und in der Holzbranche
- Verantwortung steht dir: Hand- und Hautschutz
- TOP: Hautschutz in Metallbetrieben
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Schutzkleidung (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Hautschutz (Link: DGUV)
- DGUV: Prävention von Hautkrankheiten (Link: DGUV)
- IFA: Kühlschmierstoffe - Hautschutz (Link: DGUV)
- IFA: Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung (Link: DGUV)
- Hautschutzplan (Link: DGUV)