Arbeitsschutz Kompakt Nr. 096
Montage von Fenstern und Verglasungen
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
© BGHM
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Vor dem Arbeiten:
- Auf befahrbare und trittsichere Transportwege achten.
- Glasscheiben nur außerhalb von Verkehrswegen auf tragfähigem Untergrund lagern und gegen Umfallen sichern (Abbildung 1).
- Alle Arbeitsmittel vor Benutzung prüfen (z. B. Handmaschinen, Hebehilfen, Lastaufnahmemittel).
- Vollständigkeit von PSA sicherstellen.
- Flachglas bei manueller Handhabung möglichst mit gesäumten oder geschliffenen Kanten bestellen (Reduktion von Bruch- und Schnittrisiko).
- Qualifikationen des Montagepersonals beachten (z. B. im Altbau Asbest-Sachkunde, bei Bauschaum Diisocyanatschulung). Gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
- Montageanweisung für die durchzuführende Tätigkeit zur Kenntnis nehmen.
- Hebehilfen einplanen.
- Die richtigen Leitern bereitstellen, z. B. Stehleitern mit einstellbaren Holmen für Treppenhäuser.
- Eingesetzte Gerüste durch qualifizierte Person überprüfen lassen (vgl. TRBS 2121 Teil 1, Punkt 4.3.3).
- Hubarbeitsbühnen dürfen nur nach gerätespezifischer Einweisung der Nutzerinnen und Nutzer verwendet werden. Dabei ist das Rettungskonzept zu beachten.
- Begehen von Flachdächern: Durchsturzsicherheit und Absturzsicherung prüfen.
Während der Arbeiten:
- UV-Schutz bei Arbeiten unter der Sonne vorsehen.
- In Absturzbereichen Sicherheitsgeschirre mit Anschlageinrichtung verwenden (Abbildung 2).
- Zur Reduzierung der körperlichen Belastung beim Heben und Tragen Hebehilfen wie Tragegurte verwenden.
- Größere Elemente mit entsprechenden Hilfsmitteln, z. B. Kran und Vakuum-Hebegerät, transportieren (Abbildung 3).
- Beim Umgang mit scharfen Glaskanten oder Glasbruchgefahr schnittfeste Handschuhe und Unterarmschutz einsetzen.
- Bodentief verglaste Elemente mit erhöhter Anprall- oder Durchbruchgefahr während der Bauphase absichern (z. B. Sichtbarkeit mit Klebeband auf Glas verbessern).
Nach dem Arbeiten:
- Arbeitsplatz sauber hinterlassen. Stäube aufsaugen, nicht trocken kehren.
- Bei Glasbruch die Scherben in stich- und schnittfesten Behältern sammeln. Kleine Glassplitter vorzugsweise mit geeignetem Staubsauger entfernen.
Weitere Informationen:
- TRBS 2121 Teil 1 (Verwendung von Gerüsten)
- TRBS 2121 Teil 2 (Verwendung von Leitern)
- DGUV Regel 101-602 Branche Ausbau
- DGUV Regel 109-606 Branche Tischler- und Schreinerhandwerk
- DGUV Information 203-085 Arbeiten unter der Sonne
- Arbeitsschutz Kompakt 056 Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
- Arbeitsschutz Kompakt 085 Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Bauarbeiten
- Arbeitsschutz Kompakt 136 Verarbeitung von Montageschäumen in der Holzbearbeitung
- BGHM Fachthemenseite Asbest
- BG Bau Baustein-Merkheft Glaser und Fensterbau
Stand: 04/2024