Arbeitsschutz Kompakt Nr. 129
Schmiedehammer (kraftbetrieben) / Federhammer / Lufthammer
Allgemeines:
Schmiedehämmer werden verwendet, um Werkstücke aus Stahl zu schmieden und dabei Muskelkraft zu sparen. Schmiedehämmer werden in Deutschland nicht mehr produziert, sondern überwiegend aus Asien importiert. In Schmiedewerkstätten finden sich noch immer ältere Maschinen aus der Zeit vor Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie, die noch nicht nachgerüstet wurden.
Gefährdungen:
- Quetschgefahr beim Niedergang des Gesenks
- Lärm beim Betrieb des Schmiedehammers
- Gefährdung der Augen durch Funken und Zunderflug
- Verbrennungsgefahr durch erwärmte Werkstücke
- Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen
© BGHM
Vor dem Arbeiten:
- Bedienungsanleitung des Herstellers beachten.
- Ältere Schmiedehämmer mit überdecktem Fußhebel, Not-Aus-Schalter und abschließbarem Hauptschalter, ersatzweise Netzstecker, nachrüsten.
- Betriebsanweisung für das Arbeiten am Schmiedehammer erstellen, am Arbeitsplatz aushängen und Beschäftigte unterweisen.
- Regelmäßig auf sichere Funktion, Zustand der Gesenke und elektrische Sicherheit prüfen.
- Brennbare Gegenstände aus einem Umkreis von ca. 5 m entfernen.
- Löschtrog mit Wasser füllen.
- Gesenkwechsel nur bei ausgeschaltetem Schmiedehammer vornehmen.
Während der Arbeiten:
- Beim Arbeiten am Schmiedehammer Augen- und Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Schmiedeschürze tragen.
- Trockene Lederschuhe sind ein geeigneter Schutz gegen erwärmte oder glühende Gegenstände und gegen Funkenflug.
- Werkstücke mit Schmiedezange halten, um Verbrennungen zu vermeiden und Vibrationen zu minimieren.
- Hände vom Gefahrenbereich fernhalten.
- Durch Fußstellung unbeabsichtigte Betätigung des Fußhebels verhindern.
- Das gleichzeitige Arbeiten mehrerer Personen am Schmiedehammer ist nicht zulässig, da nur ein Bedienelement (der Fußhebel) vorhanden ist.
- Werkstücke im Löschtrog abkühlen oder sicher zur Seite legen.
- Zuschauer in sicherem Abstand halten (ca. 5 m).
Nach dem Arbeiten:
- Oberes Gesenk auf Holzklotz herabsenken.
- Schmiedehammer gegen unbefugte Benutzung sichern.
Weitere Informationen:
Stand: 01/2021