Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Icon Drucken

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 151

Radlader in der Holzbranche

Radlader mit großvolumiger Leichtgutschaufel vor Spänehaufen
Abb. 1: Radlader mit Leichtgutschaufel
Radlader mit Stammgreifer transportiert große Baumstämme
Abb. 2: Radlader mit Stammgreifer
Monitore ergonomisch mittig, rechts und links angeordnet
Abb. 3: Ergonomische Monitorposition und -größe
© BGHM

Sichtfeldeinschränkungen beim Betrieb von Radladern (Abb. 1) mit großvolumigen Schaufeln und Stammgreifern (Abb. 2) erhöhen das Risiko schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle. Ergonomische Monitorpositionen (Abb. 3) für die Vorwärts- und Rückwärtsfahrt bei einem eingesetzten Kamera-Monitor System (KMS) an einem Radlader, um fehlende Sicht zu ersetzen.

Vor dem Arbeiten

  • Vor Aufnahme der Arbeit muss sich der Fahrer oder die Fahrerin vom betriebssicheren Zustand der Maschine überzeugen.
  • Für jede Radlader-Schaufel-Kombination prüfen, ob Fahrende genügend Sicht auf den Fahrweg haben (FBHM-109). Vereinfachtes Verfahren zur Überprüfung des Sichtfeldes mit betriebsüblich gefüllter Schaufel durchführen: 
    • Können Fahrende eine gebückte Person erkennen, die sich im Abstand von 1 Meter vor oder hinter dem Fahrzeug aufhält?
    • Können Fahrende eine Person im Abstand von 12 Meter zum Fahrersitz vor und hinter dem Fahrzeug vollständig sehen?
  • Bei nicht ausreichender Sicht Vorgesetzte informieren.
  • Vor jedem Arbeitseinsatz die einwandfreie Funktion des Kamera-Monitor-Systems, der Scheinwerfer und die Positionen der installierten Spiegel prüfen.
  • Schmutzige Frontscheiben, Spiegel und Front- und Rückwärtskameras mehrmals am Tag reinigen.
  • Prüfen, ob sichere Aufstiege, Haltegriffe, Trittflächen und Absturzsicherungen vorhanden sind.
  • Beim Auf- und Absteigen vom Radlader immer Haltegriffe benutzen, nicht abspringen.
  • Haben Fahrende keine ausreichende Sicht auf den Fahrbereich, muss eine zusätzliche Person die Einweisung übernehmen, dabei Warnkleidung tragen und auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten.
  • Die Beförderung von Personen ist nur auf den entsprechenden Sitzen für Mit-Fahrende zulässig.
  • Betriebsanweisung für das sichere Betreiben der Radlader einschließlich der auswechselbaren Ausrüstungen erstellen.
  • Beschäftigungsbeschränkungen beachten: Für das Fahren, die Bedienung und die Wartung der Radlader darf nur Personal eingesetzt werden, das unterwiesen, schriftlich beauftragt, mindestens 18 Jahre alt und zum Führen eines Radladers geeignet ist.
  • PSA benutzen: Warnweste sowie enganliegende Kleidung, Sicherheitsschuhe, ggf. Gehörschutz und Schutzbrille tragen.

Während der Arbeiten

  • Radlader bestimmungsgemäß nach Herstellervorgabe verwenden (siehe Bedienungsanleitung des Herstellers).
  • Sicherheitsgurt anlegen.
  • Personen dürfen nicht unter die angehobene Leichtgutschaufel oder den Stammgreifer treten.
  • Radlader-Fahrende informieren die Personen (z. B. Einweisende), die den Gefahrenbereich betriebsbedingt betreten müssen (um z. B. einen LKW zu fahren oder beim Beladen von Hackschnitzel unterstützen) über sichere Aufenthaltsorte.
  • Radlader-Fahrende führen keine Fahr- und Hub-Bewegungen durch, solange sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
  • Fahrzeug und Leichtgutschaufel nicht überladen. 
  • Bei Vorwärtsfahrt mit voller Schaufel sind die Sichtverhältnisse zu beachten.
  • Sicherheitsabstände zu festen Hindernissen einhalten.
  • Angepasste Geschwindigkeit: Nur so schnell fahren, dass der Radlader innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.
  • Fenster und Türen der Kabine geschlossen halten, um Staub- und Lärmeinwirkung zu reduzieren.
  • Zulässige Durchfahrtshöhen und Durchfahrtsbreiten beachten.
  • Bei Störungen Schaufel oder Stammgreifer absenken, Motor ausschalten, Vorgesetzte informieren.

Nach dem Arbeiten

  • Schaufel oder Stammgreifer absetzen.
  • Motor abstellen.
  • Maschine gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.
  • Maschine sowie Scheiben, Spiegel und Kameras reinigen.
  • Fahrerkabine sauber halten.
  • Bei Arbeiten am Hydrauliksystem Hubgerüst absenken oder unterbauen.

Öffentlicher Verkehrsbereich

Werden Radlader im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt, ist die Straßenverkehrsordnung hinsichtlich Bau- und Ausrüstung und erforderlicher Fahrerlaubnis (Führerschein) zu beachten. Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Stand: 10/2024