Hautgefährdungen
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Hautgefährdende Arbeitsstoffe
Kennzeichnungspflichtige Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe) enthalten Piktogramme und Gefahrenhinweise, die so genannten H-Sätze, die auf besondere Risiken hinweisen. Beispiele sind Reinigungsmittel, organische Lösemittel, Laugen und Säuren (Batteriesäure: H 314, verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden).
Aber auch nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe können die Haut bei längerer oder wiederholter Einwirkung schädigen. Dazu gehören u.a. Wasser und Kühlschmierstoffe.
Hautgefährdungen bestehen grundsätzlich bei:
- Feuchtarbeit,
- Verwendung stark scheuernder oder lösemittelhaltiger Hautreinigungsmittel,
- Tätigkeiten mit Lösemitteln oder Kühlschmierstoffen,
- häufigem Umgang mit scharfkantigen Teilen oder Metallspänen, häufiger mechanischer Belastung derselben Hautpartien, z. B. durch sich ständig wiederholende Handgriffe,
- Einwirkungen von Hitze,
- Einwirkung von natürlicher UV-Strahlung (Sonnenstrahlung)
Feuchtarbeit
Feuchtarbeit zählt unabhängig von der Branche als Hauptverursacher von Hauterkrankungen. Zur hautgefährdenden Feuchtarbeit zählt gemäß TRGS 401:
- Arbeiten im feuchten Milieu von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag,
- das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im gleichen Zeitraum,
- die häufige oder intensive Händereinigung.
Der Kontakt mit Wasser führt zu einem Aufquellen der Haut. Geschieht dies häufiger über einen längeren Zeitraum, so kann die Hautstruktur verändert und die Barrierewirkung der Haut geschwächt werden. Sind gleichzeitig entfettend wirkende Stoffe im Wasser enthalten (Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kühlschmierstoffe), so werden gleichzeitig die hauteigenen Fette ausgespült und die Hautbarriere beschädigt. Leicht entsteht daraus ein Abnutzungsekzem mit Hautverdickung, Vergröberung des Faltenreliefs, Schuppung, schmerzhaften Einrissen und oft quälendem Juckreiz. Eine derart geschädigte Haut verliert ihre Schutzfunktion, so dass Stoffe leichter durch die Haut in den Körper eindringen und eine Sensibilisierung hervorrufen können, so dass die Gefahr zur Entstehung eines allergischen Ekzems steigt.
Hautresorptive Gefahrstoffe
Diese Stoffe gelangen leicht durch die Haut in den Körper und verursachen gesundheitliche Schäden. Der Hautkontakt mit speziellen Lösemitteln wie Xylole, Ethylbenzol und Methanol oder Benzol im Ottokraftstoff ist unbedingt zu vermeiden.
Hautsensibilisierende Gefahrstoffe
Diese Stoffe können allergische Kontaktekzeme auslösen. Eine einmal erworbene Sensibilisierung bleibt in der Regel lebenslang bestehen. Jeder erneute Hautkontakt führt zu allergischen Reaktionen. Beispiele sind Nickelsalzbäder in der Galvanik, Epoxid- und Polyesterharze sowie deren Härter, PU-Harze, -Kleber und -Lacke, Acrylatkleber (Sekunden- oder Schraubensicherungskleber) und Härter von Spachtelmassen.
Was schädigt die Haut noch?
Physikalische Einwirkung
a) Mechanische Einwirkungen: Späne, künstliche Mineralfasern sowie reibemittelhaltige Hautreiniger schädigen die Haut, indem sie Mikroverletzungen provozieren, durch die die Arbeitsstoffe in tiefere Hautschichten eindringen. Ähnliche Effekte werden durch Schnitte und Stiche erreicht.
b) UV-Strahlung: Die Einwirkung von natürlicher und künstlicher UV-Strahlung führt zu Hautrötungen bis hin zur Blasenbildung auf der Haut (Sonnenbrand). Folgen können vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs sein.
c) Hitze: Auch eine heiße Arbeitsumgebung kann zu Hautproblemen führen, da höhere Temperaturen einen starken Feuchtigkeitsverlust der Haut hervorruft.
Biologische Einwirkungen
Bakterien und Schimmelpilze können zu Infektionen der Haut führen.
Stäube
Vor allem feine Stäube aus der Materialbearbeitung beim Schleifen von Holz, Kunststoff, Lack oder Metall trocknen die Haut aus.
Weiterführende Informationen und Downloads
- DGUV Regel 112-195
Benutzung von Schutzhandschuhen - DGUV Regel 113-013
Tätigkeiten mit Epoxidharzen (Link: DGUV) - DGUV Information 203-085
„Arbeiten unter der Sonne“ (Link: DGUV) - DGUV Information 209-022
Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen (Link: DGUV) - DGUV Information 212-007
„Chemikalienschutzhandschuhe“ (bisher BGI/GUV-I 868)(Link: DGUV) - DGUV Information 212-017
Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Link: DGUV) - DGUV Information 250-005
„Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen“ (bisher BGI 687) (Link: DGUV) - Tipps für eine gesunde Haut - Hautschutz für Beschäftigte in Metallbetrieben und in der Holzbranche
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Schutzkleidung (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Hautschutz (Link: DGUV)
- DGUV: Prävention von Hautkrankheiten (Link: DGUV)
- DGUV: „Sonnenschutz“ (Link: DGUV)
- IFA: Kühlschmierstoffe - Hautschutz (Link: DGUV)
- IFA: Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung (Link: DGUV)
- Hautschutzplan (Link: DGUV)