Drogen und Arbeitsschutz

Drogen und Arbeitsschutz
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NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung

Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz sind gleich zu behandeln, egal ob der Genuss legal oder illegal ist. Ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, muss ausgeschlossen sein.

Icon Gesetze

DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

§ 7 (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

§ 15 (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können

Im Rausch ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit und Arbeitsunfähigkeit auszugehen.      

Arbeitsschutzrecht, Cannabis und Alkohol

Für den Arbeitsschutz gibt es keine Grenzwertfestlegung. Es gilt das beobachtete Verhalten. 

Freizeitkonsum und Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit

Freizeitkonsum von Rauschmitteln kann aufgrund langanhaltender Beeinträchtigungen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit (Weg zur Arbeit) und auf die Arbeitssicherheit haben. 
 
Weitere Informationen zu Fakten und betrieblichen Maßnahmen finden Sie in unserer Arbeitsschutz Kompakt "Cannabis am Arbeitsplatz".

Suchtprävention im Betrieb

Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit durch missbräuchlichen Konsum können durch wirksame Prävention minimiert werden. Hier geht es zum Thema Suchtprävention.