Arbeiten an elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln

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An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Daher ist vor Beginn der Arbeiten der spannungsfreie Zustand herzustellen und für die Dauer der Arbeiten sicherzustellen. Dies geschieht durch Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln.

Vor Beginn der Arbeiten

  • Freischalten
  • Gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • Erden und kurzschließen
  • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Diese fünf Regeln für sicheres Arbeiten sind lebenswichtig. Im Allgemeinen sind die fünf Sicherheitsregeln in der angegebenen Reihenfolge einzuhalten. Durch die Bauform der Anlage kann sich jedoch eine andere Reihenfolge ergeben. Dies kann z. B. bei ferngesteuerten oder verriegelten Anlagen der Fall sein. Die Reihenfolge der fünf Sicherheitsregeln ist jedoch stets so zu wählen, dass keine Gefährdung auftreten kann. Es ist stets mit dem Freischalten zu beginnen.

Die fünf Sicherheitsregeln gelten grundsätzlich für Starkstromanlagen unabhängig von der Spannungshöhe. Für Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt bestehen einige Erleichterungen.

An elektrischen Anlagen dürfen selbstständig nur Elektrofachkräfte arbeiten. Sie können die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahrenquellen erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft arbeiten.

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