Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Der Arbeitgeber / Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind Erstprüfungen (siehe auch: DGUV Grundsatz 303-003 zur Bestätigung der Erstprüfung durch den Hersteller), Prüfungen nach Reparatur und Instandsetzung und wiederkehrende Prüfungen erforderlich.
Das regelmäßige Überprüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen.
Prüfungen / wiederkehrende Prüfungen müssen organisiert sein für
- ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel im Betrieb,
z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, -motorgeräte, -wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn-/Kleinspannungstransformatoren, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte.
Hierzu zählen auch die an der Arbeitsstelle / im Unternehmen zur Verwendung freigegebenen Privatgeräte, wie z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte.
Siehe: DGUV Information 203-070 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel -Fachwissen für Prüfer (Link: DGUV) - transportable elektrische Arbeitsmittel auf Bau- und Montagestellen,
z. B. Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger, Schweißgeräte. - ortsfeste elektrische Betriebsmittel
z. B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen.
Diese können sowohl fest als auch über Steckvorrichtungen an der elektrischen Niederspannungsanlage angeschlossen sein. - elektrische Anlagen, z.B. elektrischer Niederspannungsanlagen
DGUV Information 203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen (Link: DGUV)
Prüffristen sind im §5 der DGUV Vorschrift 3 abgebildet.
Die DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer (Link: DGUV) gibt Hilfestellung bei der Organisation der Prüfungen.