Organisatorische Schutzmaßnahmen
3.8 Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsplätze sind so zu gestalten, dass die zu schweißenden Stellen möglichst einfach zu erreichen sind und dass die Absaugung so positioniert ist, dass sie die emittierten Schweißrauche möglichst vollständig erfasst.
Zwangshaltungen sind möglichst zu vermeiden.
Gute Zugänglichkeit der Schweißstellen wird durch Arbeiten in Vorrichtungen oder Verwendung von Manipulatoren zur Bewegung der Werkstücke erreicht.
Die Oberflächenbeschaffenheit der Werkstücke hat einen großen Einfluss auf die Schweißrauchemissionen.
Es sollte(n) daher
- geeignete Vorbearbeitungsschritte,
- die Reinigung der Werkstücke vor dem Schweißen (mechanisch, chemisch oder thermisch) oder
- die Beschaffung sauberen oder nicht beschichteten Vormaterials geprüft werden. Diese zusätzlichen Arbeitsschritte müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.
Die Staubexposition in der Halle ist auf ein Minimum zu begrenzen. Dies betrifft alle staubverursachenden Tätigkeiten wie Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Schleifen, Trennen, Putzen, Polieren usw.
3.9 Beitrag der schweißenden Personen zur Schweißrauchminderung
Die Personen, die die Arbeiten final ausführen, können nur dann sicher arbeiten, wenn
- sie hinreichend über die Gefährdungen bei ihren Tätigkeiten informiert sind,
- die Anwendung der Schutzmaßnahmen jederzeit möglich und zumutbar ist,
- sie in die Anwendung von Schutzmaßnahmen eingewiesen oder ausreichend geübt sind,
- die notwendigen Arbeitsbedingungen zum sicheren Arbeiten vorliegen.
Für die Schaffung dieser Rahmenbedingungen sind unter anderem folgende Personen verantwortlich:
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
- die betrieblichen Vorgesetzten,
- die Schweißfachleute
- und zuletzt die schweißende Person.
Der Einsatz qualifizierter und regelmäßig fortgebildeter Mitarbeitender ist notwendig, ohne Schaffung der geeigneten Rahmenbedingungen jedoch nicht hinreichend.