Besonders schutzbedürftige Beschäftigte – Personen mit Implantaten

Elektromagnetische Felder umgeben einen menschlichen Körper
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Neben der Bewertung einer möglichen Exposition durch EMF ist innerhalb der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob Personen mit Implantaten als besonders schutzbedürftige Personen beeinträchtigt werden können.

Es werden aktive und passive Implantate unterschieden.

  • Aktive Implantate sind medizinische Geräte, die eine elektrische Energiequelle sowie eine elektronische Schaltung besitzen und ganz oder teilweise im Körper verbleiben. Sie überwachen, unterstützen und/oder ersetzen zum Teil oder vollständig ausgefallene Körperfunktionen. Hierzu zählen u. a. kardiale Implantate wie Herzschrittmacher oder Defibrillatoren, Neurostimulatoren, Insulinpumpen und Cochlea-Implantate.
  • Passive Implantate sind medizinische Geräte, die rein mechanisch vollständig oder teilweise ausgefallene Körperfunktionen ersetzen, unterstützen und/oder stabilisieren. Hierzu zählen zum Beispiel Gelenkendoprothesen, Platten, Schienen, Schrauben, Stents, Herzklappen und Shunt-Systeme.

Aktive Implantate können durch elektromagnetische Felder beeinflusst werden. So können beispielsweise verbaute Magnetschalter durch statische magnetische Felder aktiviert werden.

Bei Defibrillatoren kann dies zur Unterbrechung der Therapie führen, bei Herzschrittmachern zum Umschalten des Betriebsmodus. Dynamische elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können aktive Implantate direkt beeinflussen, bei sehr hoher Intensität auch zerstören. Sie können beispielsweise auch zu gestörter Wahrnehmung von Eingangssignalen, lokalen Stromdichteerhöhungen im Körper und zur Erwärmung des Implantats oder seiner Systemkomponenten führen.

Passive Implantate können durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder beeinflusst werden. So können Erwärmungen im Implantat selbst oder lokale Erwärmungen und Erhöhung der Gewebefeldstärken am Übergang vom Implantat zum Körpergewebe auftreten.

Vereinfachte Bewertung und Schwellenwerte für Personen mit Implantaten

In der TREMF (Teil 1, Tabelle A2.1), der Fachinformation FI0072 der BGHM und der DGUV Information 203-043 befinden sich Tabellen zur vereinfachten Bewertung von Expositionssituationen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte. Die Bewertungen geben Hinweise auf mögliche Gefährdungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Damit Personen mit Implantaten sicher arbeiten können, sind in den Tabellen A1.25 bis A1.28 der TREMF Schwellenwerte zum Schutz vor Beeinflussungen aufgeführt. Die Schwellenwerte beziehen sich auf die Spitzenwerte von externen elektrischen, magnetischen Feldstärken sowie der magnetischen Flussdichten und gewährleisten die Sicherheit von Personen mit aktiven und passiven Implantaten. Anzuwenden sind die Schwellenwerte im Sinne des Forschungsberichts FB 451 (Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz - Sicherheit von Beschäftigten mit aktiven und passiven Körperhilfsmitteln bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern).

Bei der Ermittlung von frequenzabhängigen Schwellenwerten kann auch hier die Webanwendung EMF-LIT (Link zur IFA-Seite) unterstützen.

Eine weitergehende Beurteilung besteht in der Berechnung individueller Schwellenwerte. Bei einer individuellen Beurteilung werden die Implantateigenschaften von betroffenen Mitarbeitenden berücksichtigt. Gerade bei Personen mit implantiertem Herzschrittmacher oder Defibrillator lassen sich individuelle Schwellenwerte berechnen, die frequenzabhängig oberhalb der Schwellenwerte der TREMF liegen. Dadurch können für Betroffene Sicherheitsabstände reduziert werden oder wegfallen. In vielen Fällen dürfen die Implantattragenden in bisher ausgeschlossenen Arbeitsbereichen wieder tätig werden.

Die Vorgehensweise zur individuellen Bewertung ist in der DGUV Information 203-043 beschrieben.

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